Österreichs Weiterbildungsförderung wird neu aufgestellt – mit strengeren Regeln, einem festen Budget und spürbaren Einschnitten für viele Antragsteller.
Ab sofort können Interessierte beim Arbeitsmarktservice die sogenannte Weiterbildungszeit beantragen – das neue Modell, das die bisherige Bildungskarenz ablöst. Die Abwicklung verbleibt beim AMS, allerdings unter deutlich engeren Voraussetzungen: Gefördert werden künftig ausschließlich Aus- und Weiterbildungen, die nachweislich arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich einsetzbar sind. Das jährliche Budget für das Programm ist auf 150 Millionen Euro begrenzt – eine drastische Kürzung gegenüber den bisherigen rund 650 Millionen Euro pro Jahr für Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld.
Schärfere Anforderungen
Gegenüber dem bisherigen System gelten erheblich schärfere Anforderungen. Für Besserverdiener kommt eine verpflichtende finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers hinzu. Konkret betrifft dies Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über 3.225 Euro – bei ihnen muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen. Darüber hinaus entfällt die bislang mögliche nahtlose Verknüpfung mit der Elternkarenz – ein direkter Anschluss der Weiterbildungsmaßnahme ist unter dem neuen Modell nicht mehr vorgesehen.
Die Reform geht auf langjährige Forderungen zurück: Sowohl der Rechnungshof als auch Wirtschaftsforscher hatten sich in der Vergangenheit wiederholt für eine grundlegende Überarbeitung der Bildungskarenz ausgesprochen, um deren Wirksamkeit auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.