Die Musikwelt steht vor einer Revolution: KI-Songs stürmen die Charts, während 97 Prozent der Hörer den Unterschied zu menschlichen Kompositionen nicht erkennen können.
In der Musikwelt sorgt ein neuer Trend für Aufsehen: KI-generierte Songs erobern die Charts. Erst kürzlich schaffte es “Walk my Walk” des computergenerierten Countrysängers “Breaking Rust” an die Spitze der US-Billboard-Charts in der Kategorie “Country Digital Song Sales”. Auch in Deutschland war bereits im vergangenen Sommer mit “Verknallt in einen Talahon” ein teilweise KI-produzierter Song erfolgreich, wobei hier der Text noch von einem menschlichen Produzenten stammte. Die Unterscheidung zwischen künstlich erzeugter und von Menschen komponierter Musik wird dabei zunehmend schwieriger, wie eine aktuelle Untersuchung belegt.
Eine gemeinsame Studie der französischen Streaming-Plattform Deezer und des Marktforschungsinstituts Ipsos zeigt ein erstaunliches Ergebnis: 97 Prozent der Teilnehmer konnten nicht erkennen, ob ein Lied von einer künstlichen Intelligenz oder von Menschen erschaffen wurde. Für die Erhebung wurden 9000 Personen aus acht Ländern befragt, darunter die USA, Kanada, Brasilien, Großbritannien, Frankreich, die Niederlande, Deutschland und Japan. Von diesen nutzten 6791 Streaming-Dienste.
Im Test hörten die Teilnehmer drei Songs, von denen zwei KI-generiert waren und einer von menschlichen Künstlern stammte. Über die Hälfte der Befragten gab an, sich unwohl zu fühlen, weil sie den Unterschied nicht feststellen konnten.
Verbraucher fordern Transparenz
Die Umfrage offenbart klare Positionen zur Kennzeichnungspflicht: 80 Prozent der Befragten befürworten eine deutliche Markierung vollständig KI-generierter Musik. Rund 70 Prozent äußerten Bedenken, dass KI-Musik die Existenzgrundlage echter Musikerinnen und Musiker gefährden könnte, und sprachen sich dafür aus, dass KI-Künstler geringere Vergütungen von Streaming-Plattformen erhalten sollten. Viele Nutzer gaben zudem an, KI-generierte Inhalte beim Streaming zu überspringen.
Deezer-CEO Alexis Lanternier betonte gegenüber Reuters: “Wir sind fest davon überzeugt, dass Kreativität von Menschen hervorgebracht wird und dass diese geschützt werden sollten.” Der Streaming-Anbieter gibt an, mit eigens entwickelten KI-Tools sämtliche künstlich erzeugte Musik auf seiner Plattform identifizieren zu können – selbst wenn sie mit fortschrittlichen Programmen wie Suno oder Udio (KI-Musikgeneratoren) erstellt wurde. Letzteres kam beispielsweise bei “Verknallt in einen Talahon” zum Einsatz.
Rechtliche Konsequenzen
Lanternier vertritt eine klare Position: “KI-Unternehmen sollte es nicht erlaubt sein, ihre Modelle auf urheberrechtlich geschütztem Material zu trainieren.” Diese Haltung deckt sich mit einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts München, das Anfang der Woche urteilte, dass OpenAI gegen das Urheberrecht verstößt, wenn es Liedtexte zum Training seiner KI-Systeme verwendet. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hatte gegen den US-Konzern wegen neun konkreter Lieder geklagt, darunter Herbert Gronemeyers “Männer” und Helene Fischers “Atemlos”.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; OpenAI erwägt laut Deutsche Welle weitere rechtliche Schritte.
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