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WÄHLERVERZEICHNIS

Wien wählt: Alles, was Ihr wissen müsst!

Wien wählt: Alles, was Ihr wissen müsst!
Symbolfoto. FOTO: iStock/FooTToo
2 Min. Lesezeit |

Am 27. April 2023 wählen 1,4 Millionen Wiener ihren Gemeinderat und ihre Bezirksvertretungen. Dabei sind nur Österreicher für den Gemeinderat wahlberechtigt, EU-Bürger aber für die Bezirksvertretungen.

Am 27. April 2025 steht in Wien mit den Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen ein bedeutender demokratischer Urnengang bevor. Rund 1,4 Millionen Wienerinnen und Wiener sind zur Stimmabgabe aufgerufen. Laut vorläufiger Wählerevidenz der Magistratsabteilung 62 sind 1.109.987 Personen für die Gemeinderatswahl stimmberechtigt, was einen Rückgang um 23.023 Wähler im Vergleich zur Wahl 2020 bedeutet. Insgesamt ist jedoch die Zahl der Wahlberechtigten auf 1.374.768 Personen gestiegen. Dies liegt insbesondere daran, dass mehr in Wien lebende EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft an den Bezirksvertretungswahlen teilnehmen dürfen.

Teilnahmebedingungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Für die Gemeinderatswahl in Wien sind alle Personen stimmberechtigt, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, am Stichtag 28. Januar 2025 die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Bei den Bezirksvertretungswahlen hingegen sind auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten wahlberechtigt. Dies betrifft derzeit 264.781 Personen, was einen Anstieg von 35.002 Wählerinnen und Wählern im Vergleich zu den letzten Wahlen vor fünf Jahren darstellt. Wichtig zu beachten ist, dass EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft zwar bei den Bezirksvertretungswahlen teilnehmen können, jedoch nicht bei der Gemeinderatswahl. Dies liegt daran, dass der Wiener Gemeinderat gleichzeitig als Landtag fungiert, und gemäß verfassungsrechtlichen Bestimmungen dürfen an Landtagswahlen nur österreichische Staatsbürger teilnehmen.

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Fristen und Wahlmodalitäten

Das Wählerverzeichnis ist noch bis zum 27. Februar 2025 korrigierbar. In dieser Zeit können Wählerinnen und Wähler Berichtigungen wie Eintragungen oder Löschungen im Verzeichnis beantragen, um eine möglichst vollständige und fehlerfreie Wahlberechtigung sicherzustellen. Für jene, die am Wahltag abwesend sind, besteht die Möglichkeit, bis spätestens 23. April 2025 eine Wahlkarte zu beantragen. Der Antrag hierfür kann schriftlich, per E-Mail, Fax oder formloses Schreiben gestellt werden. Ab dem 31. März beginnen die Behörden mit dem Versand der Wahlkarten per Post. Alternativ ist es möglich, die Wahlkarte bis spätestens 25. April um 12 Uhr persönlich beim Wahlreferat im zuständigen Bezirksamt abzuholen.

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KO KOSMO-Redaktion
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