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UNFALL

Wiener Polizist baut im Einsatz Crash und muss Geldstrafe zahlen

FOTO: iStock/pablorebo1984
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Ein Polizist überfuhr während einer Einsatzfahrt am Gürtel eine rote Ampel und verursachte dabei einen Verkehrsunfall. Der Beamte sieht sich nun mit einer Disziplinarstrafe in Höhe eines dreistelligen Eurobetrags konfrontiert.

Geldbußen bei Einsatzunfällen

Laut einer Entscheidung der Wiener Landespolizeidirektion können bei Unfällen während Einsatzfahrten Strafen bis zu 1000 Euro verhängt werden. Diese Regelung hat eine breite Debatte ausgelöst. Ein konkretes Urteil sieht darüber hinaus vor, dass in Kreuzungen nur eingefahren werden darf, wenn die Verkehrslage vollständig von der Haltelinie aus einsehbar ist.

Werner Herbert, Gewerkschafter der Freiheitlichen bei der AUF, weist darauf hin, dass zwar Regressforderungen bei Unfällen nicht neu seien, die Zunahme strengerer Strafen aber besorgniserregend sei. Er warnt, dass dies die Durchführung von Einsatzfahrten erheblich erschweren könnte.

Einigkeit und Auseinandergehen

Gerhard Zauner von der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) in Wien betont, dass jeder Fall individuell bewertet wird. Diese Sichtweise teilt auch Walter Strallhofer von der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG), der außerdem auf die Notwendigkeit hinweist, Einsatzgrund und mögliches grob fahrlässiges Verhalten bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen. Er fordert zudem Schulungen, um die Sensibilisierung für diese Problematik zu erhöhen.

Im Jahr 2024 wurden etwa 700 Verkehrsunfälle mit Dienstfahrzeugen der Wiener Polizei registriert. Diese Zahl umfasst sowohl zivile als auch Streifenfahrzeuge, ohne dabei zwischen Einsatz- und anderen Dienstfahrten zu unterscheiden.

Im Fall eines Unfalls während des Dienstes steht Polizeibeamten die Möglichkeit offen, gegen die Entscheidung der Dienstbehörde Rechtsmittel einzulegen. Den aktuellen Berichten zufolge hat der betroffene Beamte in diesem Fall jedoch die Bußgeldzahlung akzeptiert und beglichen.

Verkehrsjurist Matthias Nagler vom ÖAMTC setzt sich für eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung ein. Seiner Meinung nach sollte es erlaubt sein, bei rotem Licht stets mit Schrittgeschwindigkeit in Kreuzungen einzufahren und bei Bedarf anzuhalten. Eine verpflichtende Nutzung des Folgetonhorns bei Einsatzfahrten könnte ebenso erhebliche Vorteile für die Verkehrssicherheit bringen. Nagler kritisiert, dass die derzeitige Gesetzgebung die Einsatzfähigkeit unnötig einschränke.