Start News Chronik
Vergewaltigung

Wiener Straßenbahnfahrer wegen Vergewaltigung der Stieftochter verurteilt

Straßenbahnchaos Wien
Vom Stromausfall waren über zehn Straßenbahnen betroffen. (Foto: iStock)

In der österreichischen Hauptstadt Wien wurde ein 34-jähriger Straßenbahnfahrer wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung seiner Stieftochter vor Gericht gestellt. Der Mann, der sich inmitten eines Sorgerechtsstreits für seine leiblichen Kinder befand, wurde vom Schöffensenat zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Anklage behauptet, dass der Angeklagte seine Stieftochter, die heute 16 Jahre alt ist, über einen Zeitraum von zwei Jahren sexuell missbraucht und vergewaltigt hat. Diese Vorwürfe wurden erstmals während des Obsorgestreits aufgeworfen, nachdem der Angeklagte das alleinige Sorgerecht für seine beiden Kinder zugesprochen bekam.

Der Verteidiger des Angeklagten, Andreas Reichenbach, betont: „Aufgekommen sind die Vorwürfe erst im Zuge eines Obsorgestreits für die gemeinsamen Kinder und nachdem mein Mandant die alleinige Obsorge für die beiden zugesprochen bekam“.

Erschütternde Details

Der Wiener Straßenbahnfahrer leugnet die Vorwürfe vehement und erklärt vor Gericht: „Ich bin komplett unschuldig. Mir hat es den Boden unter den Füßen weggerissen. Nie im Leben würde mir so etwas einfallen.“ Trotz seiner energischen Verteidigung untermauern die Aussagen von Zeugen, darunter die erste Freundin des Mädchens und ihr erster Freund, die Behauptungen des Opfers.

Die Zeugenaussagen liefern erschütternde Details über die mutmaßlichen Übergriffe. Der erste Freund des Mädchens erinnert sich an ihre erste intime Begegnung: „Bei unserem ersten Mal hat sie zu weinen begonnen. Dann hat sie mir alles erzählt.“ Diese Aussagen scheinen die Anschuldigungen gegen den Angeklagten zu stützen und trugen zur Urteilsfindung bei.

Nach intensiven Beratungen fällte der Schöffensenat das Urteil: 30 Monate Haft wegen sexuellen Missbrauchs und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.