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VOLKSBEGEHREN

10 wissenswerte Fakten über das „bedingungslose Grundeinkommen“

(FOTO: iStockphoto)

Von 18. bis 25. November kann das Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen“ unterzeichnet werden.

Initiiert wurde das Volksbegehren von einem Grazer Verein, dessen Vorsitz Peter Hofer innehat. Gefordert wird ein Grundeinkommen in der Höhe von 1.200 Euro monatlich für jeden österreichischen Staatsbürger. Das Volksbegehren kann online per Handysignatur oder in jedem Gemeindeamt und Bezirksamt unterschrieben werden.

Fakten im Überblick
1. Unter einem bedingungslosen Grundeinkommen versteht man die Idee eines Existenzminimums für alle Staatsbürger, das an keine Pflichten gekoppelt ist.

2. Das Grundeinkommen soll bisherigen Sozialleistungen ersetzen. Welche genau ist nicht bekannt.

3. Es wäre Konform mit dem EU-Recht, kann aber nicht nur auf österreichische Staatsbürger reduziert werden, da EU-Bürger und Asylberechtigte in Österreich ebenso Anspruch hätten.

4. Österreicher, die im Ausland leben, hätten auch Anspruch auf das Grundeinkommen.

5. Jährlich würde das bedingungslose Grundeinkommen mit 92 Milliarden Euro zu Buche schlagen

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