Im Gerichtssaal von Feldkirch musste sich am Dienstag ein 14-jähriger Angeklagter für seine Vergehen verantworten. Vor Gericht gestand er, einen Elfjährigen unter massiven Drohungen zur Verteilung kinderpornografischen Materials gezwungen zu haben. Eine Tat, die Sorgen um die Online-Sicherheit von Kindern erneut in den Vordergrund rückt.

Entschuldigung vor Gericht
Der junge Angeklagte wurde dazu angeleitet, die Vorteile einer Diversion zu erkennen, eine Maßnahme, die ihm trotz seiner Tat die strafrechtliche Unbescholtenheit bewahren könnte – eine potenzielle zweite Chance für den Jugendlichen. Nach dieser Erläuterung entschuldigte sich der Junge beim Opfer, doch der Händedruck fiel lasch aus, und er vermied jeglichen Augenkontakt.
Gewalt und psychischer Terror
Im Februar dieses Jahres sandte der ältere Schüler dem Jüngeren einen USB-Stick mit einem pornografischen Video und drohte ihm mit Gewalt von anderen Schülern, sollte er sich weigern, das Material weiterzuleiten: „Wenn du das nicht tust, werden dich zehn Viertklässler zusammenschlagen.“ Der Angeklagte setzte ihn auch mit drohenden Suizidgedanken unter Druck. Dies sollte den Elfjährige davon abhalten seinen Eltern von den Vorkommnissen berichten. Trotz dieser Einschüchterungsversuche fand der Betroffene den Mut, sich ihnen anzuvertrauen, was schlussendlich zur Anzeige und zum Prozess führte.
Urteil
Der Gerichtsprozess endete nicht mit einer Haftstrafe, die für gefährliche Drohung bis zu einem Jahr betragen könnte, sondern mit der Verhängung sozialer Arbeit: 30 Sozialstunden müssen vom Jugendlichen absolviert werden. Staatsanwalt Richard Gschwenter fasste die Situation prägnant zusammen: „Wo Strafrecht anfängt, hört der Spaß auf.“
