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Jugendkriminalität

13-Jährige überfährt Radler – und googelt dann die Strafe

13-Jährige überfährt Radler – und googelt dann die Strafe
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

109 Straftaten, ein gezielter Angriff mit dem Auto – und eine 13-Jährige, die danach ihre Medienpräsenz verfolgte.

In Australien steht eine 13-Jährige vor Gericht, der insgesamt 109 Straftaten zur Last gelegt werden. Die Vorwürfe umfassen unter anderem Diebstahl, Einbruch sowie gefährliches Verhalten mit erheblichem Verletzungsrisiko für andere Personen.

Gezielter Angriff

Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass das Mädchen Ende März in einem Vorort von Melbourne mit einem gestohlenen Fahrzeug gezielt auf einen 45-jährigen Radfahrer zugefahren sein soll, um ihn zu Boden zu stoßen. Das Gericht hörte, dass das Opfer bis heute unter Nackenschmerzen, Schwindelanfällen und Sprachproblemen leidet.

Wenige Minuten nach dem Vorfall soll die Jugendliche im Internet recherchiert haben, welche Strafe auf das vorsätzliche Überfahren einer Person steht – ein Umstand, den die Polizei als Beleg für die Absichtlichkeit der Tat wertet. Auf dem Mobiltelefon der Beschuldigten stießen die Ermittler zudem auf Videos, die als „beunruhigend“ eingestuft wurden.

Taten im Takt

Den Angaben zufolge erstreckte sich die Tatserie über mehrere Wochen, wobei die Vergehen zuletzt in rascher Folge aufeinanderfolgten. Kriminalbeamter Jarryd Grey erklärte vor dem Jugendgericht Melbourne, die Straftaten seien im Durchschnitt mehr als einmal täglich begangen worden.

Dabei habe die Angeklagte gezielt verfolgt, wie viele Medienberichte und öffentliche Reaktionen ihre mutmaßlichen Handlungen ausgelöst hätten. „Sie glaubt, dass ihr das Status in ihrer Gruppe verleiht, was sehr besorgniserregend ist“, sagte Grey.

Ein Antrag auf Entlassung gegen Kaution scheiterte vor Gericht. Der zuständige Richter begründete die Ablehnung damit, dass von der Jugendlichen eine zu große Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. In drei Wochen soll sie erneut vor dem Gericht erscheinen.

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KO KOSMO-Redaktion
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