Fünf Jahre ohne Schule, kein Abschluss, kein Fortschritt – ein 13-Jähriger steckt mitten in einem Bildungsstreit, der nun höchste Gerichte beschäftigt.
Ein 13-jähriger Bub aus dem Salzkammergut in Oberösterreich hat seit knapp fünf Jahren keine öffentliche Schule mehr besucht – als einziger Bildungsnachweis gilt ihm das Zeugnis der zweiten Volksschulklasse. Nun liegt die Entscheidung über den weiteren Verlauf beim Verwaltungsgerichtshof.
Breites Unverständnis
Das Verhalten der Eltern stößt bei vielen auf breites Unverständnis. „Das ist wieder mal ein Fall, wo die Kinder nichts für die Dummheit der Eltern können und es ausbaden müssen“ – dieser Satz bringt die vorherrschende Reaktion auf den Punkt, die ein Bericht über den Jugendlichen ausgelöst hat.
Rechtliche Grundlagen eindeutig
In Österreich kann die Schulpflicht nur durch regulären Unterricht oder das Ablegen von Externistenprüfungen erfüllt werden. Seit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2018 (GZ 2Ob136/18s) ist klar, dass dauerhaftes illegales Fernbleiben vom Unterricht das Kindeswohl gefährdet und bis zum Entzug der vollen Obsorge führen kann.