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Verurteilung

16-Jähriger wegen Vergewaltigungsversuch an eigener Oma verurteilt

(FOTO: wikimedia/Vindobohann/iStock/Dmitry Berkut)
(FOTO: wikimedia/Vindobohann/iStock/Dmitry Berkut)

In Wien wurde ein Jugendlicher zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem er für schuldig befunden wurde, einen Vergewaltigungsversuch an seiner eigenen Großmutter vorgenommen zu haben. Der 16-Jährige, dessen Identität nicht preisgegeben wurde, muss nun 15 Monate hinter Gitter. Wobei ihm zwei Monate unbedingt auferlegt wurden.

Die Freiheitsstrafe wurde auf Bewährung und unter strengen Bedingungen ausgesetzt. So wurde festgelegt, dass der Jugendliche in einer betreuten Wohngruppe bleiben, seine therapeutischen Sitzungen fortsetzen und jeglichen Alkohol- sowie Drogenkonsum vermeiden muss. Diese Maßnahmen folgen den Empfehlungen einer Kinder- und Jugendpsychologin, die in ihrem Gutachten auf die psychische Instabilität des Jugendlichen und dessen traumatische Kindheit hinwies.

Fall, der schockiert

Der Vorfall ereignete sich am 3. März des Vorjahres. Der damals noch 15-Jährige, der aufgrund von Verhaltensproblemen nicht bei seinen Eltern, sondern in einer WG lebte, hatte bis dahin die Wochenenden regelmäßig bei seiner Großmutter verbracht. Die Beziehung zwischen den beiden schien harmonisch, bis zu dem Abend, an dem der Jugendliche beschloss, die Wohnung ohne Zustimmung seiner Großmutter zu verlassen. Nach einer heftigen Auseinandersetzung versuchte er, sich gewaltsam an ihr zu vergehen, wurde jedoch durch ihre Gegenwehr daran gehindert. Ein Passant wurde auf die Hilferufe aufmerksam und alarmierte die Polizei.

Eingeständnis vor Gericht

Vor Gericht gab der Jugendliche zu, gewalttätig geworden zu sein, weil ihm der Ausgang verwehrt wurde. Er habe die Kontrolle über sich verloren, eine sexuelle Absicht stritt er jedoch ab. Am Ende glaubte das Gericht den Schilderungen der Großmutter mehr als den Worten des Angeklagten.

Strafmaß und Einweisung

In der Urteilsbegründung wurde deutlich, dass der Versuch der sexuellen Gewalt nicht nur aus sexuellen Beweggründen erfolgt sein könnte, sondern auch als Ausdruck von Macht oder Frustration gedeutet wurde. Unabhängig davon, wies das Gericht den Angeklagten in ein therapeutisches Zentrum ein und legte ihm zusätzlich eine Haftstrafe auf, von der ein Großteil zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dieses Urteil wurde von allen Seiten akzeptiert, teilweise auch, weil die Zeit in Untersuchungshaft bereits angerechnet wurde und so eine sofortige Inhaftierung vermieden werden konnte.