Mit 17 Hammerschlägen soll er eine Seniorin getötet haben, die er seit seiner Kindheit kannte. Der 28-jährige Rumäne steht nun vor Gericht und beteuert seine Unschuld.
Am Dienstag begann am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess gegen einen 28-jährigen Rumänen, dem die Tötung einer 81-jährigen Frau im Februar in Baden bei Wien zur Last gelegt wird. Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück und plädierte auf nicht schuldig. Laut Staatsanwaltschaft wurde die Pensionistin mit 17 massiven Schlägen gegen den Kopf getötet. Die Ermittler belasten den Beschuldigten mit DNA-Spuren vom Tatort.
Der Anklage zufolge begab sich der 28-Jährige, der das Opfer seit seiner Kindheit kannte, in der Nacht zum 10. Februar mit einem Schlosserhammer zur Wohnung der Seniorin. Als die 81-Jährige die Tür öffnete, soll er ihr unmittelbar einen heftigen Schlag gegen den Schädel versetzt haben, woraufhin sie zu Boden stürzte und in Bauchlage liegen blieb.
Die Staatsanwaltschaft schildert den weiteren Tathergang: Als die schwer verletzte Frau versuchte, in einer Nische Schutz zu suchen, habe der Beschuldigte sie an den Beinen ergriffen und ihr weitere 16 Hammerschläge gegen den Kopf zugefügt. Anschließend habe er seine Hände und das Tatwerkzeug in der Küche gereinigt, sich mit einem Geschirrtuch abgetrocknet und einen Sessel neben dem Leichnam positioniert, bevor er die Wohnung verließ.
Finanzielle Motive
Die Anklagebehörde geht von finanziellen Beweggründen aus. Der 28-Jährige habe die Pensionistin regelmäßig aufgesucht und dabei auffälliges Interesse an ihrer Eigentumswohnung in begehrter Lage gezeigt. Der Staatsanwalt bezeichnete den Angeklagten als Erbschleicher und sah darin das Todesurteil für die Seniorin.
Verteidigungsstrategie
Die Verteidiger Rudolf Mayer und Nikolaus Rast bestreiten die Vorwürfe und verweisen darauf, dass lediglich Indizien, jedoch keine eindeutigen Beweise vorlägen. Ein IT-Gutachten belege, dass ihr Mandant in der fraglichen Nacht telefoniert sowie Apps und soziale Medien genutzt habe. Mayer argumentierte zudem, DNA-Spuren könnten auch durch Dritte übertragen worden sein, und die gefundenen Schuhprofile stimmten nicht überein. Die Untersuchung zweier am Tatort sichergestellter Katzenhaare sei noch nicht abgeschlossen.
Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld und erklärte, er habe die 81-Jährige wie seine eigene Großmutter geliebt und sitze seit neun Monaten zu Unrecht in Haft.
Die Geschworenenverhandlung ist auf zwei Tage angesetzt, wobei der zweite Verhandlungstag für den 25. November vorgesehen ist.
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