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Prozess

190.000 Euro für „Ja zu Österreich“: Flüchtiger Häftling gründete Partei

190.000 Euro für „Ja zu Österreich“: Flüchtiger Häftling gründete Partei
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Politische Ambitionen endeten vor Gericht: Ein Mann mit Vorstrafen wollte ins Parlament einziehen, doch statt Wählerstimmen sammelte er eine Haftstrafe.

Der zu 30 Monaten Haft verurteilte Angeklagte muss sich nicht wegen der Veruntreuung von Parteigeldern verantworten. Das Gericht sprach ihn in diesem Anklagepunkt frei, verurteilte ihn jedoch wegen Investitionsbetrugs zu einer unbedingten Haftstrafe. Der Mann, der bereits 2019 eine Haftstrafe verbüßen musste, stand unter dem Verdacht, Gelder für seine 2021 gegründete Partei „Ja zu Österreich“ zweckentfremdet zu haben.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, insgesamt 190.000 Euro von drei Sponsoren auf sein Privatkonto geleitet und für persönliche Ausgaben verwendet zu haben. Das Geld war eigentlich für den Wahlkampf bei der Nationalratswahl 2024 vorgesehen. Vor Gericht rechtfertigte sich der Angeklagte damit, dass zum Zeitpunkt der Überweisungen noch kein offizielles Parteikonto existiert habe, da der Parteivorstand noch nicht festgestanden sei.

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Wahlkampf-Strategie

Den Geldgebern hatte er eine Verzinsung ihrer Unterstützung in Aussicht gestellt – allerdings nur für den Fall eines erfolgreichen Einzugs in den Nationalrat. Im Sommer 2024 änderte der Beschuldigte seine politische Strategie und wollte stattdessen bei der Wien-Wahl kandidieren, wo er sich bessere Chancen ausrechnete. Diese Planänderung sei mit den Sponsoren abgesprochen gewesen. Seine Festnahme habe schließlich verhindert, dass es überhaupt zu einer Wahlteilnahme kam.

Der Angeklagte wurde bei einem Mittagessen mit einem mutmaßlich in illegale Geschäfte verwickelten Bekannten kontrolliert, wobei die Polizei feststellte, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.

Finanzielle Vorwürfe

Laut Anklage soll der Mann die Parteigelder für private Anschaffungen wie einen Apple-Laptop, ein Leasing-Fahrzeug und eine Vespa verwendet haben. Auch Kleidungskäufe und Benzinkosten sollen mit den Geldern finanziert worden sein. Zudem wurde ihm vorgeworfen, Investitionsgelder für eine zypriotische Firma eingesammelt zu haben, obwohl diese Investitionen nie realisiert wurden.

Der Angeklagte bestritt dies und erklärte, die Firmengründung habe sich lediglich aufgrund von Schwierigkeiten bei der Namensfindung verzögert. Der vor Gericht bezifferte Gesamtschaden belief sich auf über 100.000 Euro.

Am Donnerstagnachmittag verkündete das Gericht sein Urteil: Während der Angeklagte vom Vorwurf der Veruntreuung von Parteigeldern freigesprochen wurde, erhielt er wegen Investitionsbetrugs eine unbedingte Haftstrafe von 30 Monaten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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