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Amokfahrt

Mit 200 km/h durch Nebel: Amokfahrer kassiert 30 Monate Knast

POLIZEI_VERFOLGUNGSJAGD
Symbolbild (FOTO: iStock)

Nach einer wilden Verfolgungsjagd mit der Polizei Ende Jänner, bei der mehrere Personen verletzt wurden, erhielt ein 20-jähriger Autofahrer am Freitag vor dem Landesgericht Wels eine Haftstrafe von 30 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen mussten sich mit über 90 Fragen auseinandersetzen, darunter 34 zum möglichen Tötungsvorsatz. In allen diesen Punkten sprachen sie den Angeklagten jedoch eindeutig frei und folgten damit nicht der Mordversuch-Anklage der Staatsanwaltschaft.

Der in Oberösterreich ansässige ungarische Staatsbürger war bereits zuvor durch Verfolgungsjagden mit der Polizei aufgefallen und hatte zahlreiche Verkehrsstrafen angesammelt. Trotz entzogener Fahrerlaubnis und nicht zugelassenem Fahrzeug fuhr er am Tatabend nach Wels, um seine ehemalige Partnerin zu treffen. Zuvor hatte er die Kennzeichen vom Auto seiner Mutter an seinem Wagen angebracht. Seine Ex-Freundin stieg zu ihm ins Fahrzeug.

Gefährliche Amokfahrt

Als Polizeibeamte ihn wegen einer überfahrenen Sperrlinie anhalten wollten, ergriff er die Flucht. Es folgte laut Staatsanwaltschaft eine regelrechte “Amokfahrt” durch den nächtlichen, nebelbedeckten Zentralraum Oberösterreich. Der Beschuldigte ignorierte rote Ampeln, Sperrlinien und -flächen, nutzte den Pannenstreifen zum Überholen und raste teilweise mit über 200 km/h durch den Verkehr. Unterwegs kollidierte er mit einem Lkw-Anhänger.

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Nach 30 Kilometern endete die Fahrt an einer polizeilichen Straßensperre an der Trauner Kreuzung, wobei mehrere Personen verletzt wurden, darunter seine Begleiterin und Polizeibeamte. Die Anklageschrift listet insgesamt fünf besonders gefährliche Situationen auf und wertete diese als versuchten Mord in mehreren Fällen. Der Angeklagte wies jede “Tötungsabsicht” zurück.

Gerichtsurteil

Für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes hätte jedoch bereits ausgereicht, dass er den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen hätte. In einem vergleichbaren Fall war im Oktober des Vorjahres in Wien ein Raser zu 15 Jahren Haft wegen Mordversuchs verurteilt worden.

Der 20-Jährige wurde dennoch wegen schwerer – teils versuchter, teils vollendeter – Körperverletzung in sieben Fällen schuldig gesprochen. Hinzu kamen Verurteilungen wegen dreifacher Gefährdung der körperlichen Sicherheit, vorsätzlicher Gemeingefährdung von mehr als zehn Personen sowie Verstößen gegen das Waffengesetz – er führte einen Schlagring mit sich – und Urkundenunterdrückung. Zusätzlich muss er Privatbeteiligten Entschädigungen in Höhe von knapp 40.000 Euro zahlen.

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Die Staatsanwaltschaft gab nach der Urteilsverkündung keine Stellungnahme ab. Die Verteidigung erbat Bedenkzeit, wodurch das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.