Ein Schuss auf eine Wiener Straßenbahn löste einen Großeinsatz aus. Der alkoholisierte Schütze wurde gefasst und gestand seine „depperte Aktion“.
Nach einem Schuss auf eine Straßenbahn der Linie 52 in Wien-Penzing löste die Polizei einen umfangreichen Einsatz aus. Zum Glück wurde niemand verletzt. Ein Verdächtiger konnte kurz vor 17 Uhr angehalten werden. Der polnische Staatsbürger legte ein Geständnis ab. In seiner Wohnung fanden die Ermittler eine Kleinkaliber-Langwaffe vom Kaliber .22 sowie eine abgefeuerte Patronenhülse. Der Mann besaß die Waffe legal.
Einsatzkräfte der WEGA nahmen den Verdächtigen in einem nahegelegenen Kaffeehaus fest. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen. Mittlerweile befindet er sich in einer Justizanstalt. Den Behörden war der Mann bereits wegen Suchtmittelmissbrauchs bekannt. Polizeisprecher Haslinger erklärte: „Polizeilich ist er davor aber nicht großartig aufgefallen.“
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Alkoholisierter Täter
Der 36-jährige Tatverdächtige bezeichnete seine Handlung als „depperte Aktion“. Bei seiner Befragung durch die Polizei beteuerte er, niemanden verletzen zu wollen. Wie Polizeisprecher Philipp Haslinger am Samstag mitteilte, ergab ein Alkoholtest beim Verdächtigen einen Wert von 2,2 Promille. Zudem gibt es Hinweise, dass der Mann auch psychotrope Substanzen konsumiert hatte.
Großer Polizeieinsatz
Der Vorfall ereignete sich in der Linzer Straße 150. Aufnahmen vom Tatort zeigen ein Einschussloch in einer Fensterscheibe der Straßenbahn. Das Projektil konnte von der Spurensicherung nicht sichergestellt werden. Im Zuge des Einsatzes wurden sämtliche Seitengassen zwischen der Hütteldorfer Straße auf Höhe Zehetnergasse bis zur Lützowgasse in Richtung Linzer Straße abgeriegelt.
Die Linzer Straße selbst war zwischen den Hausnummern 151 und 214 nicht passierbar. Zeitweise waren zwei gepanzerte Spezialfahrzeuge vor Ort positioniert. An dem Einsatz beteiligten sich neben regulären Bezirkskräften und der Bereitschaftseinheit auch Spezialeinheiten wie die Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA) und das Eko Cobra (Spezialeinheit der österreichischen Polizei).
Zusätzlich standen Kräfte der Wiener Berufsfeuerwehr bereit, um die Polizei bei eventuell notwendigen Wohnungsöffnungen zu unterstützen.
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📍 Ort des Geschehens
Waffenbesitz und psychologische Überprüfung
Der Vorfall wirft erneut Fragen zur Waffengesetzgebung in Österreich auf. Waffenbesitzer müssen in Österreich vor dem Erwerb einer Schusswaffe ein psychologisches Gutachten vorlegen, das ihre geistige Eignung bestätigt. Diese Überprüfung ist jedoch nur einmalig bei der Beantragung der Waffenbesitzkarte erforderlich. Eine regelmäßige Nachkontrolle oder Erneuerung der psychologischen Begutachtung ist im österreichischen Waffenrecht nicht vorgesehen.
Nach dem aktuellen Vorfall diskutieren Polizei und Sicherheitsexperten, ob das bestehende System ausreichenden Schutz bietet. Kritiker fordern regelmäßige psychologische Kontrollen für Waffenbesitzer, um mögliche Sicherheitslücken zu schließen – insbesondere wenn, wie im vorliegenden Fall, bereits Suchtmittelprobleme bekannt waren. Die Kombination aus Alkohol, möglicherweise psychotropen Substanzen und Schusswaffen stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
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