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Prozess

27-Jähriger bietet Minderjährige auf Sex-Plattform an

Mädchen weint Missbrauch
FOTO: iStock/dikushin

Ein Fall von Zuhälterei mit Minderjährigen beschäftigt das Gericht: Ein 27-Jähriger soll zwei Teenager zur Prostitution gebracht und von ihren Einnahmen profitiert haben.

Der Beschuldigte nahm zunächst über eine Dating-App Kontakt zur 15-jährigen Jugendlichen auf. Noch in derselben Nacht kam es zu einer Verabredung zwischen ihnen. Die Minderjährige täuschte anfangs vor, 21 Jahre alt zu sein. Als der Angeklagte Zweifel wegen ihres jugendlichen Erscheinungsbildes äußerte, reduzierte sie ihr angebliches Alter auf 18 Jahre, womit sich der aus dem Iran stammende Mann zufriedenstellte. Kurz darauf entwickelte sich zwischen den beiden eine sexuelle Beziehung, während der die 15-Jährige erwähnte, bereits zuvor Bildmaterial von sich selbst über eine Internetplattform verkauft zu haben.

Während dieser Bekanntschaft entwickelte der 27-Jährige laut Anklageschrift die Idee, das Mädchen könne auf diesem Wege der Prostitution nachgehen. Er soll bei der Festlegung der Tarife assistiert und sie in Annoncen präsentiert haben. Die Staatsanwaltschaft führt weiter aus, er habe sie dazu gebracht, ihm eine 17-Jährige zuzuführen, für die er ebenfalls Kunden akquirierte.

⇢ 17-Jähriger zwang 13-Jährige zur Prostitution

Die jugendlichen Frauen erhielten eine Gesamtsumme von 2.700 Euro. Die ältere der beiden bediente vier Freier und erzielte dabei Einnahmen von 1.900 Euro. Die 15-Jährige bekam für ungeschützten Geschlechtsverkehr 800 Euro. Nach Darstellung der Anklagebehörde mussten beide Jugendliche die Hälfte ihrer Einnahmen an den Angeklagten abtreten, was dieser beim Prozessbeginn Ende März jedoch in Abrede stellte.

Widersprüchliche Aussagen

Er behauptete, sofort jeglichen Kontakt abgebrochen zu haben, als er nach mehreren Wochen von der Minderjährigkeit der 15-Jährigen erfuhr: „Ich wollte mit der nichts zu tun haben.“ Die Richterin konfrontierte ihn daraufhin mit einem Chatverlauf, aus dem hervorging, dass er der Jugendlichen für eine Übernachtung noch eine Zahnbürste besorgt hatte.

Die Anklagepunkte umfassen neben Zuhälterei auch die Förderung der Prostitution und pornografischer Darstellungen Minderjähriger, geschlechtliche Nötigung sowie Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Zusätzlich wird ihm unerlaubter Umgang mit Suchtmitteln zur Last gelegt, da er der 17-Jährigen Cannabis überlassen haben soll.

Geschlossene Verhandlung

Vor der Behandlung der Zeuginnenaussagen, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch (in einem speziellen Verfahren, bei dem Zeugenaussagen vorab aufgezeichnet werden) aufgenommen worden waren, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Die Videoaufzeichnungen dieser Befragungen haben voraussichtlich eine Dauer von mehreren Stunden.