Fast alle Banken haben über einen langen Zeitraum hinweg Gebühren bzw. Zusatzkosten bei der Vergabe von Konsum- oder Immobilienkrediten an Verbraucher erhoben. Die berechneten Zusatzgebühren machen durchschnittlich zwischen 1-3 % der Kreditsumme aus. Dieses Vorgehen hat erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Kreditnehmer. Mag. Miroslav Milinkovic von der Kanzlei G&L Rechtsanwälte klärt auf.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen jüngsten Urteilen (C-224/19, C-259/1, C-565/21) entschieden, dass solche Gebühren nicht nur angemessen, sondern auch klar und verständlich vereinbart sein müssen.
Der OGH hat eine Bank verurteilt, weil sie zu Unrecht 4 % der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühren erhoben hat (8 2Ob 238/2). Auch das Bezirksgericht für Handelssachen Wien hat die Erste Bank dazu verpflichtet, EUR 2.100,- zurückzuzahlen. Das heißt gute Chancen, solche Gebühren auch bei anderen Banken zurückzufordern.
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Oft sind Kreditbearbeitungsgebühren irreführend. Außerdem erhält der Kunde für diese Zusatzkosten keine Leistung. Die Verrechnung von Zusatzkosten ist in diesem Fall unzulässig.
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Gottgeisl Leinsmer Weber Rechtsanwälte GmbH
Mag. Miroslav Milinkovic
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E-Mail: mim@gl-recht.at
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