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Zeitkarten

Wiener Linien: 115 Euro Strafe trotz gültiger Monatskarte

Wiener Linien: 115 Euro Strafe trotz gültiger Monatskarte
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ein Fahrgast der Wiener Linien musste kürzlich eine bittere Erfahrung machen, als er trotz gültiger Monatskarte zur Kasse gebeten wurde. Seit dem 1. Juli gilt nämlich eine Änderung bei Zeitkarten in Wien, die von vielen Fahrgästen unbemerkt geblieben ist.

115 Euro Strafe für nicht entwertete Monatskarte

Am späten Nachmittag gegen 17:30 Uhr geriet ein Wiener Passagier in der U-Bahnstation Neubaugasse in eine Ticketkontrolle. Der Mann, der seine Monatskarte ordnungsgemäß am 1. September gekauft hatte, zeigte diese den Kontrolleuren. Doch zu seiner Überraschung wurde ihm eine Strafe von 115 Euro ausgestellt. Der Grund: Das Ticket war nicht entwertet.

„Ich wusste nicht, dass man das Ticket abstempeln muss. Ich ging davon aus, dass es ab Kaufdatum für 31 Tage gültig ist“, beklagte sich der Betroffene gegenüber der Zeitung „Heute“. Er habe bisher immer seine Monatskarten ohne Entwertung benutzt.

Neues System seit Juli in Kraft

Die Wiener Linien führten am 1. Juli einen Wechsel im Zeitkartensystem ein. Nun müssen Fahrgäste, die ihre Karten an Fahrscheinautomaten oder bei Vertriebspartnern kaufen, diese an den blauen Entwertern bei den U-Bahn-Abgängen abstempeln. Für Tickets aus den Info- und Ticketstellen gibt es hingegen die Möglichkeit, den Gültigkeitszeitraum direkt aufdrucken zu lassen.

Ein Sprecher der Wiener Linien erklärte: „Unsere Kunden wünschten sich seit Jahren flexiblere Tickets, die unabhängig von starren Monats- und Wocheneinteilungen genutzt werden können. Deshalb haben wir unser Angebot an Zeitkarten vereinheitlicht.“

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Die Wiener Linien bedauern den Vorfall. „Es tut uns leid, dass der Fahrgast den Hinweis übersehen hat und ihm dadurch Mehrkosten entstanden sind“, so der Sprecher weiter. Man werde künftig verstärkt auf die neue Regelung aufmerksam machen, um solche Probleme zu vermeiden.

Demnach appellieren die Wiener Linien an ihre Fahrgäste: „Zeitkarten bitte unbedingt entwerten! Sie sind erst ab dem Zeitpunkt gültig, ab dem sie entwertet wurden. Dies gilt auch für Karten von Mobilpass-Besitzern.“

Verstärkte Hinweise und Sensibilisierung der Kundschaft sollen sicherstellen, dass alle Fahrgäste die neuen Regelungen korrekt umsetzen können und teure Strafen künftig vermieden werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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