Die EURAM-Bank steckt tief in der Krise: 432 Gläubiger fordern über 546 Millionen Euro. Der Insolvenzverwalter kämpft um eine geordnete Liquidation.
Am Donnerstag fand im Rahmen des Insolvenzverfahrens der European American Investment Bank (EURAM) in Wien die allgemeine Prüfungs- und Berichtstagsatzung statt. Dabei wurde das volle Ausmaß der finanziellen Schieflage des börsennotierten Finanzinstituts deutlich. Insgesamt 432 Gläubiger haben Forderungen in Höhe von 546.480.739,19 Euro eingereicht, wovon bislang 353.730.974,93 Euro anerkannt wurden. Der restliche Betrag ist vorerst umstritten, doch der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) geht davon aus, dass noch weitere Forderungen anerkannt werden könnten, da zahlreiche rechtliche Aspekte zu klären sind.
Ein erheblicher Teil dieser Forderungen betrifft Kundeneinlagen, die sich insgesamt auf 371.370.755,98 Euro belaufen. Davon wurden etwa 345 Millionen Euro anerkannt. Darüber hinaus gibt es Forderungen, die als Kundenforderungen registrierte Aussonderungsansprüche und Schadenersatzansprüche umfassen. Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens arbeitet der Insolvenzverwalter daran, die Liquidation des Unternehmens geordnet zu vollziehen. Teilbetriebe, die nicht mehr benötigt werden, wurden bereits mit gerichtlicher Genehmigung geschlossen, während der verbleibende Betrieb unter der Aufsicht der Insolvenzverwaltung mit etwa 29 Mitarbeitern weitergeführt wird.
Gläubigerklassen und Einlagensicherung
Eine genaue Prognose zur Ausschüttungsquote ist aufgrund des noch laufenden Verwertungsprozesses und der damit verbundenen Unsicherheiten derzeit nicht möglich. Laut dem Banken-Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) müssen Gläubiger in Klassen eingeteilt werden, was die Reihenfolge der Quotenausschüttungen bestimmt. Unter den angemeldeten Forderungen befinden sich auch die bevorrechtigten Ansprüche der Einlagensicherung ESA Austria, die sich auf rund 41,9 Millionen Euro belaufen. Für einlagengesicherte Kunden sind Beträge bis zu 100.000 Euro pro Anleger und Kreditinstitut gesichert, sodass betroffene Kunden diesen Betrag vollständig von der ESA erhalten können. Die Einlagensicherung hat dann das Recht, den übernommenen Betrag im Insolvenzverfahren an erster Stelle geltend zu machen.
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Ob eine Ausschüttung an die nicht bevorrechtigten Gläubiger der dritten Gruppe, die sogenannten „allgemeinen“ Insolvenzgläubiger, erfolgen wird, ist derzeit ungewiss. Angesichts der komplexen Sachlage und der rechtlichen Fragen wird mit einer mehrjährigen Dauer des Verfahrens gerechnet.