Ein neuer EU-Bericht deckt gravierende Mängel in den Kontrollsystemen einiger Mitgliedstaaten auf. Die Einhaltung von Vergaberegeln bleibt umstritten.
Der jüngste Bericht des EU-Rechnungshofs legt offen, dass es in den Kontrollsystemen einiger EU-Mitgliedstaaten erhebliche Defizite gibt, die die Überwachung der Ausgaben aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) betreffen. Diese Fazilität, die in Reaktion auf die Corona-Pandemie ins Leben gerufen wurde, umfasst etwa 650 Milliarden Euro und zielt darauf ab, Reformen und Investitionen in den EU-Staaten zu fördern.
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sowohl europäische als auch nationale Vorschriften einzuhalten, insbesondere im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und staatlicher Beihilfen. Trotz dieser Anforderungen haben einige Länder Ausgaben, die nicht den Vorschriften entsprechen, nicht zurückgefordert. Selbst wenn Rückforderungen erfolgten, wurde das Geld nicht an den EU-Haushalt zurückgeführt, wie die Prüfer feststellten.
Diese Schwächen in den Kontrollsystemen wurden in einigen EU-Ländern als gravierend eingestuft, und die EU-Kommission sieht sich außerstande, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Jörg Kristijan Petrovic, das verantwortliche Mitglied des EU-Rechnungshofs für den Bericht, äußerte Besorgnis über die fortdauernden Verstöße gegen die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Beihilfen bei den EU-Haushaltsausgaben. Er kritisierte die unzureichende Aufmerksamkeit der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten für dieses Thema von Beginn an.
Petrovic unterstrich die Dringlichkeit der Lage, da bis Ende 2026 noch erhebliche Investitionen getätigt werden müssen, und hofft, dass die Prüfung des Rechnungshofs helfen wird, die finanziellen Interessen der EU besser zu schützen.
Untersuchungsergebnisse
Für die Untersuchung wurden die Mitgliedstaaten Frankreich, Italien, Kroatien, Spanien und Tschechien ausgewählt. Österreich war von dieser Prüfung nicht betroffen. Der Rechnungshof stellte fest, dass die EU-Kommission bei der Überprüfung der Kontrollsysteme in Österreich im ersten Halbjahr 2023 keine spezifischen Feststellungen zur Einhaltung der Vergabevorschriften und staatlichen Beihilferegelungen getroffen hatte. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch noch keine spezifischen Checklisten für die Einhaltung dieser Vorschriften in den Mitgliedstaaten.
In den meisten der geprüften Länder wurden Probleme bei der Überprüfung der Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe festgestellt. Die Prüfer führten dies teilweise auf unklare Vorschriften zurück, da die EU-Länder keine detaillierten Leitlinien zur Überprüfung erhalten hatten. Der Bericht empfiehlt der Kommission, klare Anforderungen an die Kontroll- und Prüfsysteme der Mitgliedstaaten zu definieren und die eigenen Kontrollsysteme zu verbessern.
Zusätzlich wurde auf Mängel bei den korrektiven Maßnahmen der EU-Länder hingewiesen, die möglicherweise nicht abschreckend genug sind. In der Praxis fordern die EU-Länder die geschuldeten Beträge nicht immer zurück.
Der Bericht empfiehlt daher „konsequentere Abhilfemaßnahmen bei Verstößen gegen die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen“.