Auf dem Fetisch-Ball trug er einen Totenkopf, der Verfassungsschutz kam zur Hausdurchsuchung. Nun erhielt ein 49-Jähriger eine bedingte Haftstrafe wegen NS-Symbolik.
Ein Besucher des bekannten Lack- und Lederballs in Leiben in Niederösterreich muss sich nun vor Gericht verantworten. Das Landesgericht St. Pölten verhängte gegen den 49-Jährigen eine bedingte Haftstrafe von einem Jahr, weil er bei der Veranstaltung ein Abzeichen der Waffen-SS (paramilitärische Eliteeinheit des NS-Regimes) getragen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fetisch-Ball im Europaschloss Leiben, dessen Eintrittskarten regelmäßig innerhalb kürzester Zeit vergriffen sind, zog am 25. Jänner rund 800 Besucher an. Unter den Gästen befand sich auch ein Mann aus dem niederösterreichischen Mostviertel (ländliche Region westlich von Wien), der in einer Biker-Weste erschien und sich laut Kurier bereitwillig fotografieren ließ.
Erst bei der nachträglichen Durchsicht der Aufnahmen fiel ein problematisches Detail auf: An seiner Weste prangte ein Totenkopf-Symbol, das nach Angaben der Anklagebehörde der Waffen-SS zuzuordnen ist. Die Entdeckung zog Ermittlungen nach sich. Der Verfassungsschutz wurde eingeschaltet und führte eine Hausdurchsuchung durch.
Belastende Funde
Bei seiner Befragung und später vor Gericht beteuerte der Mann laut Kurier: „Es tut mir leid, aber ich habe nicht gewusst, dass es sich dabei um ein Abzeichen der Schutzstaffel gehandelt hat. Mir hat der Totenkopf einfach nur gefallen.“
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung entdeckten die Ermittler eine Vitrine mit mehreren Gegenständen aus der NS-Ära. Der Beschuldigte erklärte dazu, er sei ein passionierter „Sondengeher“, der auf Feldern und Wiesen der Umgebung regelmäßig historische Gegenstände aufspüre. Als Sondengeher bezeichnet man Personen, die mit Metalldetektoren Geländeabschnitte nach zufälligen Fundstücken absuchen.
„Ich wasche sie und lege sie in die Vitrine. Ich habe da überhaupt keine Hintergedanken. Ich habe weder mit der rechten noch mit der linken Szene etwas zu tun“, erklärte der 49-Jährige während der Verhandlung.
Umstrittene Tätowierung
Zusätzlich belastend wirkte ein weiteres Detail: Der Angeklagte trägt eine Tätowierung der „Schwarzen Sonne“ (neonazistisches Symbol mit Ursprung in der SS) auf seinem Körper – ein Symbol, das seit den 1990er-Jahren in Teilen der rechtsextremen Szene Verwendung findet. Auch hierzu gab der Mann eine Erklärung ab und verwies wie beim SS-Totenkopf auf rein ästhetische Gründe: „Ich habe im Internet nach Tätowierungen gesucht, und dieses Symbol hat mir einfach gefallen.“
Bereits im Vorjahr musste sich ein damals 51-jähriger Oberösterreicher vor Gericht verantworten, der die „Schwarze Sonne“ als Aufkleber an seinem Fenster angebracht hatte.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Darstellung des Angeklagten in Frage, wonach es sich bei den Symbolen um zufällige und unbeabsichtigte Darstellungen handle. „Das alles ist kein Zufall“, betonte der Ankläger in seinem abschließenden Plädoyer. Der Beschuldigte sei zwar bereits mehrfach vorbestraft, jedoch bislang nicht wegen Wiederbetätigung (strafbare Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz in Österreich).
Die Geschworenen fällten rasch ihr Urteil: zwölf Monate bedingte Haft.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.