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Verfassungsbruch

Verfassungsbruch in Österreichs Gemeinden: „NS-Namen müssen weg – sofort!

Verfassungsbruch in Österreichs Gemeinden: „NS-Namen müssen weg – sofort!
FOTO: wikimedia/Kiwi63
3 Min. Lesezeit |

Verfassungsexperte stellt klar: Straßennamen mit NS-Bezug sind illegal. Ein neues Rechtsgutachten könnte nun österreichweit für Umbenennungen sorgen.

Der Braunauer Gemeinderat steht unmittelbar vor einer wegweisenden Entscheidung zur Umbenennung mehrerer Verkehrsflächen, die bereits am Mittwoch fallen soll. Grundlage dafür ist ein Rechtsgutachten des Verfassungsexperten Markus Vasek von der Johannes-Kepler-Universität Linz, das in seiner Bewertung eindeutig ausfällt: Straßenbenennungen, die Nationalsozialisten ehren, verstoßen gegen den österreichischen Staatsvertrag und sind somit verfassungswidrig.

Der Verfassungsrechtler verweist in seiner Expertise auf Artikel 9 des Staatsvertrags, der Österreich unmissverständlich dazu verpflichtet, „alle Spuren des Nazismus“ aus dem öffentlichen Leben zu entfernen. Diese Verpflichtung erstreckt sich laut Vasek ausdrücklich auch auf Würdigungen, die erst nach der NS-Zeit entstanden sind – von Hakenkreuz-Graffiti bis hin zur öffentlichen Ehrung schwer belasteter Nationalsozialisten. Bei Verdachtsmomenten müssen Gemeinden die Biografien der Namensgeber wissenschaftlich prüfen lassen und bei nachgewiesener NS-Belastung entsprechende Benennungen verwerfen oder bestehende ändern.

Die Rechtslage stützt sich auf den vom Verfassungsgerichtshof festgestellten antifaschistischen Grundkonsens der Republik. Das Höchstgericht hat klargestellt: „Die kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus ist ein grundlegendes Merkmal der wiedererstandenen Republik. Ausnahmslos jede Staatstätigkeit hat sich an diesem Verbot zu orientieren.“

Österreichweite Auswirkungen

Robert Eiter, Sprecher des Oberösterreichischen Netzwerks gegen Rassismus und Rechtsextremismus, betont die weitreichenden Konsequenzen des Gutachtens: „Das Ergebnis hat natürlich Auswirkungen in ganz Österreich. Da alle staatlichen Organe, also auch sämtliche Gemeinde- und Stadträte, an die Verfassung gebunden sind, ist die Beibehaltung von NS-belasteten Straßennamen keine Option – weder mit noch ohne Zusatztafeln. Das wird zahlreiche Gemeinden betreffen.“

„Wir haben dem Braunauer Bürgermeister Johannes Waidbacher und weiteren politisch Verantwortlichen der Stadt das Gutachten bereits zugestellt“, erklärt Netzwerk-Sprecher Eiter. „Sie wissen nun, dass nur eine Umbenennung der betreffenden Verkehrsflächen verfassungskonform ist. Wir haben auch um Weiterleitung des Gutachtens an alle Mitglieder des Braunauer Gemeinderates gebeten.“

Historische Verpflichtung

Willi Mernyi, Vorsitzender des Mauthausen Komitees Österreich (MKÖ), würdigt das Engagement des Verfassungsexperten: „Wir danken Herrn Professor Vasek für seine Großzügigkeit. Obwohl wir ihn erstmals kontaktiert haben, war er sofort bereit, das Thema umfassend zu klären – und zwar aus fachlichem Interesse, denn wir konnten ihm nur ein bescheidenes Honorar anbieten.“

Mit Blick auf die historischen Jubiläen des Jahres fordert MKÖ-Vorsitzender Mernyi: „Österreich feiert heuer nicht nur 80 Jahre Befreiung vom Nationalsozialismus, sondern auch 70 Jahre Staatsvertrag.

Nun müssen die antifaschistischen Bestimmungen des Staatsvertrages endlich konsequent umgesetzt werden!“

Konkrete Umbenennungen in Braunau

In Braunau am Inn wurde jetzt nach einem aktuellen Gemeinderatsbeschluss entschieden, dass drei Verkehrsflächen neue Namen erhalten sollen: die Franz-Resl-Straße, die Josef-Reiter-Straße und die Dr.-Kriechbaum-Stiege. Alle Namensgeber weisen laut Historikerbefund eine stark belastete NS-Vergangenheit auf. Die Entscheidung folgt langjährigen Forderungen mehrerer Initiativen, darunter das Mauthausen Komitee Österreich und das Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus.

Auch in anderen österreichischen Städten wie Linz wurden bereits mehrere historisch belastete Straßennamen geändert. Die Umbenennung in Braunau gilt nun als wichtiges Signal für zahlreiche weitere Gemeinden in ganz Österreich, in denen ähnliche Prüfungen und Umbenennungsinitiativen laufen. Das neue Rechtsgutachten unterstreicht die rechtliche Verpflichtung aller Gemeinden und Städte, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, und dürfte die Diskussion in vielen Kommunalparlamenten neu entfachen.

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KO KOSMO-Redaktion
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