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Justizreform

Kein Geld: Jetzt werden Straftäter entlassen

Kein Geld: Jetzt werden Straftäter entlassen
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3 Min. Lesezeit |

Österreichs Justiz steht vor einem Paradigmenwechsel: Ab 2026 entscheidet nicht mehr ein Einzelrichter über vorzeitige Haftentlassungen, sondern ein dreiköpfiges Gremium.

In Österreich verbüßt nur etwa ein Viertel der verurteilten Straftäter die verhängten Haftstrafen vollständig. Die Mehrheit wird vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen – ein Verfahren, das nun grundlegend reformiert wird. Das Justizministerium betont dabei, dass die bedingte Entlassung kein Gnadenakt sei, sondern ein wesentliches Instrument zur langfristigen Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft. Bemerkenswert ist, dass diese tiefgreifende Justizreform im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes verankert wird, was in Fachkreisen für Irritationen sorgt.

Die Reform erfolgt zu einem Zeitpunkt, da Österreichs Justizanstalten mit einer angespannten Belegungssituation kämpfen. Mit Stichtag Anfang Juli 2025 lag die durchschnittliche Belegung bei rund 9.400 Insassen, womit mehrere Anstalten ihre Kapazitätsgrenzen überschritten haben. Das Justizministerium bestätigte eine Überbelegungsrate von bis zu 12 Prozent in einzelnen Einrichtungen.

⇢ Keine unheilbare Krankheit“ – Richter verweigern Mladic die Haftentlassung

Bereits im Vorfeld wurde der Zugang zur elektronischen Fußfessel deutlich erleichtert. Straftäter können den elektronisch überwachten Hausarrest nun schon zwei Jahre vor dem regulären Haftende beantragen – eine Verdoppelung des bisherigen Zeitraums von zwölf Monaten. Die eigentliche Umstrukturierung des Entlassungsverfahrens greift jedoch erst ab 2026.

Neues Entscheidungsgremium

Nach dem aktuellen System liegt die Entscheidung über eine vorzeitige Haftentlassung allein in der Hand eines Berufsrichters. Die Reform sieht vor, dass bei Schwerstraftätern mit Haftstrafen über drei Jahren künftig ein dreiköpfiges Gremium entscheidet. Neben dem Berufsrichter werden ein Justizwachebeamter sowie ein Bewährungshelfer des Vereins Neustart an diesem Prozess beteiligt. Für eine positive Entscheidung sind mindestens zwei Stimmen erforderlich.

Die Einbindung eines Vollzugsbeamten aus dem ohnehin stark belasteten Justizwachesystem sowie eines Sozialarbeiters in Entscheidungen über die Freilassung potenziell gefährlicher Straftäter stößt auf geteilte Meinungen. Das Justizministerium verteidigt die Neuerung mit dem Argument, dass auch Entscheidungen über bedingte Entlassungen von einer breiteren Entscheidungsbasis durch Einbezug fachkundiger Laienrichter profitieren.

Kritik und Auswirkungen

Die österreichische Richterschaft reagiert überwiegend ablehnend auf die geplanten Änderungen. Sie befürchtet nicht nur einen erheblichen Mehraufwand durch die verpflichtende persönliche Anwesenheit aller drei Gremiumsmitglieder – geschätzt wird eine Steigerung um etwa 30 Prozent – sondern auch eine Schwächung der abschreckenden Wirkung von Strafen auf die Gesellschaft, besonders bei Entlassungen nach Verbüßung der halben Strafzeit.

Friedrich Forsthuber, der als Obmann der Fachgruppe für Strafrecht in der Richtervereinigung fungiert, prognostiziert spürbare Auswirkungen: „Ich glaube schon, dass die gesetzlichen Änderungen einige Insassen aus den Justizanstalten rausbringen werden.“ Nach seiner Einschätzung könnten bereits im ersten Jahr der Umsetzung etwa 400 Häftlinge früher als bisher in die Freiheit entlassen werden.

Das Justizministerium weist jedoch entschieden zurück, dass die Reform primär auf eine Entlastung der überfüllten Gefängnisse abziele.

„Die Reform basiert ausschließlich auf gesetzlichen Voraussetzungen, zu denen die Belegzahl in der Justizanstalt nicht zählt“, lautet die offizielle Position.

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KO KOSMO-Redaktion
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