Fluggesellschaften und Verbraucherschützer liefern sich einen erbitterten Kampf um jeden Zentimeter Handgepäck. Die Frage nach dem kostenlosen Trolley landet nun vor Gericht.
Der Streit um Handgepäck im Flugzeug hat inzwischen juristische Dimensionen erreicht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kämpft gemeinsam mit europäischen Partnerorganisationen dafür, dass Passagiere mehr Handgepäck kostenfrei in die Flugzeugkabine mitnehmen dürfen. Die Fluggesellschaften und ihre Interessenverbände sehen hingegen keinen Handlungsbedarf und nutzen den verfügbaren Stauraum in den Gepäckfächern lieber als zusätzliche Einnahmequelle.
Strittig ist dabei die Definition eines „angemessenen Handgepäcks“, da die EU-Regulierungen diesbezüglich keine klaren Vorgaben machen. Je nach Airline variieren die Bestimmungen erheblich. So erlaubt etwa Ryanair, Europas größter Billigflieger, lediglich eine kleine Tasche mit Maximalmaßen von 40 x 30 x 20 Zentimetern ohne Aufpreis. Für alles darüber hinaus werden Gebühren fällig, die besonders hoch ausfallen, wenn Passagiere erst am Gate mit den Beschränkungen konfrontiert werden. vzbv-Vorstand Ramona Pop bezeichnet diese Praxis als „Kostenfallen“.
Die Verbraucherschützer fordern, dass Airlines zusätzlich einen Kabinenkoffer mit den vom Airline-Weltverband IATA (Internationale Luftverkehrs-Vereinigung) empfohlenen Gesamtmaßen von 115 Zentimetern akzeptieren müssen. Obwohl solche Rollkoffer seit Jahren als Kabinengepäck vermarktet werden, verlangen viele Direktfluggesellschaften Aufpreise zwischen 6 und 75 Euro für deren Mitnahme in der Kabine, wie der europäische Verbraucherverband BEUC (Europäischer Verbraucherverband) festgestellt hat.
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Bei Netzwerkfluggesellschaften wie Lufthansa sind sowohl eine Tasche als auch ein kleiner Koffer bereits im Ticketpreis enthalten, da für Umsteigepassagiere keine Unterscheidung zur Langstrecke gemacht werden soll. Auch Condor bietet bei ihren neuen Städteverbindungen Tickets an, die stets einen Trolley und eine kleine Tasche beinhalten. Bei Flügen zu Urlaubszielen oder auf der Langstrecke ist jedoch auch hier im günstigsten Tarif nur die kleine Tasche inbegriffen.
Rechtliche Schritte
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat mehrere Direktfluggesellschaften – Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, Easyjet, Wizz und Vueling – wegen ihrer Handgepäckrichtlinien abgemahnt. Gegen Easyjet, Wizz und Vueling wurden zudem Klagen vor deutschen Gerichten eingereicht. Parallel dazu wird in Brüssel zwischen Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten über die künftige Ausgestaltung der Fluggastrechte gestritten.
Branchenverbände wie die Airlines for Europe (A4E) lehnen zusätzliche Regulierungen ab und argumentieren, dass die günstigen Tarife mit minimaler Gepäckallowance millionenfach von Kunden gebucht werden. Die A4E-Mitglieder haben kürzlich angekündigt, nach der Sommersaison ein einheitliches Mindestmaß von 40 x 30 x 15 Zentimetern für kostenfreies Kabinengepäck einzuführen. Großzügigere bestehende Regelungen sollen nach Ermessen der jeweiligen Fluggesellschaft beibehalten werden können.
Auch der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft unterstützt das Prinzip, nach dem Passagiere für zusätzliches Gepäck individuell zahlen. Eine Sprecherin erklärt, dass andernfalls die Kosten auf alle Reisenden umgelegt werden müssten.
Platzkapazität
In den Gepäckfächern über den Sitzreihen wäre durchaus Kapazität vorhanden. Boeing gibt für die bei Ryanair standardmäßig eingesetzte 737 Max 8 mit 197 Sitzplätzen eine Kapazität von 174 Gepäckstücken an. Airbus bietet sogar noch geräumigere Gepäckfächer an, die auch nachträglich installiert werden können, und wirbt mit dem Slogan „Es gibt genug Platz für alle“.
Die Airlines müssen diesen Stauraum jedoch nicht kostenlos zur Verfügung stellen: Airbus stellt beim Einbau größerer Fächer Mehreinnahmen von bis zu 500.000 Dollar pro Flugzeug in Aussicht. Sowohl die genaue Kabinenausstattung als auch die Preisgestaltung für Zusatzleistungen liegen jedoch allein im Ermessen der Fluggesellschaften.
Die von den Verbraucherzentralen verklagte Airline Easyjet möchte sich zum laufenden Verfahren nicht öffentlich äußern, verweist aber intern auf betriebliche Vorteile durch reduziertes Handgepäck in der Kabine. Seit der Änderung der Handgepäckbestimmungen verlaufe der Boarding-Prozess effizienter und die Pünktlichkeit habe sich verbessert. Das Flugzeug ist schneller abflugbereit, wenn mehr Platz zur Verfügung steht.
Viele Passagiere machen direkt nach dem Einsteigen einen Fehler: Kleine Gepäckstücke sollten eigentlich unter dem Vordersitz verstaut werden, nicht in den großen Fächern über den Sitzen. Im Winter werden diese zusätzlich durch dicke Jacken, Schirme oder Mäntel belegt, wodurch der begrenzte Platz noch knapper wird.
Die BEUC-Forderung nach zwei kostenfreien Gepäckstücken würde nach Ansicht des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft betriebliche Risiken mit sich bringen. Wenn letztlich nicht genügend Platz in der Kabine vorhanden ist, müssten die zuletzt einsteigenden Passagiere ihr Gepäck doch noch aufgeben – mit Diskussionen und möglichen Verspätungen als Folge.
Airbus schätzt, dass sich der Prozess vor dem Start mit größeren Ablagen regelmäßig um sechs Minuten verkürzen lässt.