Rabattschlacht unter der Lupe: Handelsketten locken mit vermeintlichen Schnäppchen, doch der Verein für Konsumenteninformation deckt jetzt fragwürdige Preistaktiken auf.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat am Mittwoch im Auftrag des Sozialministeriums rechtliche Schritte gegen mehrere Handelsketten eingeleitet. Grund dafür sind mutmaßlich irreführende Rabattaktionen. Die Klagen basieren auf der seit September 2022 in Österreich geltenden 30-Tage-Regelung im Preisauszeichnungsgesetz, die auf einer EU-Richtlinie fußt. Diese Vorschrift verpflichtet Händler, bei Preisermäßigungen den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage als Vergleichswert anzugeben. Dadurch soll verhindert werden, dass Unternehmen Preise kurzfristig anheben, um anschließend mit vermeintlich attraktiven Rabatten zu werben.
Das Büro der SPÖ-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig, zuständig für Konsumentenschutz, dokumentierte mehrere Fälle von nicht korrekt ausgewiesenen Preisreduktionen. Im Ö1-Morgenjournal wurde am Donnerstag ein konkretes Beispiel angeführt: Ein Schopfbraten, der in einem Werbeprospekt für 9,74 Euro mit angeblich 25 Prozent Rabatt angeboten wurde. Zwei Wochen später warb dasselbe Unternehmen mit 33 Prozent Nachlass auf das identische Produkt – allerdings zu einem Preis von 9,99 Euro, was trotz des höheren Rabattsatzes tatsächlich teurer war.
Irreführende Preistaktiken
Die Expertin spricht von unzulässigen „Preisschaukeleien“, bei denen Preise kurzfristig angehoben werden, um Rabatte größer erscheinen zu lassen als sie tatsächlich sind. Neben dem bereits erwähnten Fleischprodukt führt sie ein weiteres Beispiel an: Eine Kaffeepackung wurde mit einem Preis von 7 Euro beworben und sollte laut Werbung zuvor 14 Euro gekostet haben – was einem Rabatt von 50 Prozent entspräche. In Wirklichkeit lag der vorherige Preis jedoch bei 6 bzw. 8 Euro. Im ersten Fall existierte somit überhaupt kein Preisnachlass, im zweiten Fall betrug die tatsächliche Ermäßigung lediglich 14 Prozent.
Petra Leupold betont, dass Rabatte und Preisaktionen eine erhebliche suggestive Wirkung auf Verbraucher ausüben. Besonders im Lebensmittelhandel sei es daher essenziell, dass Konsumenten bei Preisreduktionen nicht getäuscht werden, erklärt die Juristin. Angesichts des stark an Rabatten orientierten Kaufverhaltens sei die korrekte und transparente Ausweisung von Preisermäßigungen von großer Bedeutung, so die Fachfrau.
Betroffene Unternehmen nicht bekannt
Die betroffenen Handelsketten wurden vom VKI und dem Sozialministerium bislang nicht namentlich genannt. Da die Klageschriften den Unternehmen noch nicht offiziell zugestellt wurden, liegen auch keine Stellungnahmen der betroffenen Ketten vor. Rainer Will vom Handelsverband äußert sich daher zurückhaltend, zeigt sich jedoch überzeugt, dass sich die Lebensmittelhändler an die in Österreich geltenden Vorschriften halten.
Das ORF-Radio führte am Donnerstag zudem ein Gespräch mit Petra Leupold, Verbraucherrechtsexpertin und Juristin beim VKI. Der VKI fordert in seiner Klage eine Unterlassung der beanstandeten Praktiken, was laut Leupold ein „sehr effektives Instrument“ darstelle.
Die Expertin weist darauf hin, dass für solche Verstöße gegen das Preisauszeichnungsgesetz verwaltungsrechtlich auch Geldstrafen vorgesehen sind. Das seit Juli 2022 geltende Gesetz soll sogenannte Preisschaukeleien und irreführende Rabattaktionen gezielt unterbinden.