Unter einem Vorwand in den Wald gelockt, begann für ein Mädchen ein einstündiges Martyrium. Fünf Gleichaltrige quälten und erniedrigten ihr Opfer systematisch.
Ein Mädchen-Quintett aus Oberösterreich wird beschuldigt, eine Gleichaltrige brutal misshandelt und gedemütigt zu haben. Die Anklage gegen vier der Beteiligten, die bereits strafmündig sind, umfasst schwerwiegende Vorwürfe wie Erpressung, schwere Körperverletzung und die Verbreitung von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial. Zwei der mutmaßlichen Täterinnen sind noch nicht strafmündig.
Der Vorfall ereignete sich in Leonstein, wo das Opfer unter einem Vorwand in ein Waldstück gelockt wurde. Dort begann ein mehr als einstündiges Martyrium für das Mädchen. Die Beschuldigten zwangen ihr Opfer, sich zu entkleiden, traten es in die Genitalien und drohten mit weiterer Gewalt.
📍 Ort des Geschehens
Eine der Angeschuldigten verstärkte ihre Drohungen, indem sie mit einer Schere hantierte. Die Demütigungen gingen noch weiter: Das Opfer musste auf die Knie fallen, um Verzeihung bitten und wie ein Hund bellen, um ihre Schuhe zurückzuerhalten.
Nach dem österreichischen Jugendgerichtsgesetz liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren. Bei den vorliegenden Delikten drohen den vier strafmündigen Beschuldigten empfindliche Strafen: Erpressung kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, schwere Körperverletzung bis zu fünf Jahren bestraft werden.
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Dokumentierte Erniedrigungen
Die Peiniger dokumentierten diese erniedrigenden Szenen mit einem Mobiltelefon. Besonders brisant: Eine 14-Jährige, die bei dem Übergriff nicht anwesend war, ließ sich intime Aufnahmen des Opfers zusenden. Der Besitz und die Verbreitung solcher Aufnahmen Minderjähriger gelten in Österreich als schweres Verbrechen nach dem Pornographiegesetz.
Die Gruppe stellte dem Opfer mehrere Forderungen: Es sollte die Beziehung zu seinem Freund beenden und künftig Hausaufgaben für die anderen erledigen. Zudem verboten sie dem Mädchen, über den Vorfall zu sprechen.
Gerichtliche Folgen
Nachdem die Tat dennoch bekannt wurde, erfolgte eine räumliche Trennung zwischen Opfer und mutmaßlichen Täterinnen. Das Opfer erhält psychologische Betreuung und wurde in Opferschutzmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe Oberösterreich eingebunden.
Die vier strafmündigen Beschuldigten müssen sich nun vor dem Landesgericht Steyr verantworten. Bei Jugendstraftaten steht nicht nur die Bestrafung, sondern vor allem die Resozialisierung im Vordergrund. Das Gericht wird neben möglichen Strafen auch erzieherische Maßnahmen prüfen.