Zwischen Skalpell und Schulbank: Ein Operationssaal wird zum Schauplatz eines ungewöhnlichen Vorfalls, als eine Neurochirurgin ihre zwölfjährige Tochter mitbringt.
Ein 33-jähriger Mann wurde nach einem schweren Forstunfall mit Schädel-Hirn-Trauma ins LKH Graz eingeliefert und musste umgehend operiert werden. Den Eingriff führten ein Chirurg in Ausbildung und eine Oberärztin aus der Neurochirurgie durch. Laut Anklage soll die Ärztin ihre Tochter mit in den Operationssaal gebracht haben. In der fortgeschrittenen Phase der Operation habe der Chirurg dem Kind einen Bohrer gereicht, damit es ein Loch für eine Sonde in die Schädeldecke bohren konnte.
Vor dem Bezirksgericht Graz-Ost mussten sich am Dienstag eine Neurochirurgin und ihr Kollege wegen des Vorwurfs der leichten Körperverletzung verantworten. Der Vorfall ereignete sich im Jänner 2024, als die Medizinerin ihre Tochter zu einem neurochirurgischen Eingriff mitnahm. Die Staatsanwaltschaft wirft den Ärzten vor, dass die damals zwölfjährige Tochter selbständig mit einem Bohrer in die Schädeldecke des Patienten gebohrt habe. Beide Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück und verneinten jegliche aktive Beteiligung des Kindes.
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Anklage und Verteidigung
Staatsanwältin Julia Steiner führte aus, die Ärztin habe nach dem Vorfall stolz verkündet, ihre Tochter habe gerade ihr erstes Bohrloch gesetzt. Der Fall kam durch anonyme Hinweise ans Licht. Obwohl die Operation ohne Komplikationen verlief, betonte die Anklagevertreterin: „Das Risiko darf nicht kleingeredet werden.“ Sie bezeichnete das Vorgehen zudem als „eine unglaubliche Respektlosigkeit gegenüber dem Patienten“.
Der Rechtsvertreter der Neurochirurgin, Bernhard Lehofer, stellte klar: „Das Kind hat nicht gebohrt“. Der Arzt habe durchgehend die Kontrolle über das Instrument behalten. Die Entscheidung, die Tochter in den Operationssaal mitzunehmen, sei „keine gute Idee“ gewesen, doch seine Mandantin habe dafür bereits fast zwei Jahre gebüßt. Michael Kropiunig, Verteidiger des Chirurgen, erklärte, sein Mandant habe das Alter des Mädchens nicht gekannt und lediglich zugelassen, „dass sie die Hand auf seine Hand gelegt hat, als er den Bohrer führte“, was strafrechtlich irrelevant sei.
Widersprüchliche Aussagen
Der angeklagte Neurochirurg bekannte sich nicht schuldig. Er schilderte, dass seine Kollegin gegen Ende der Operation telefonieren gegangen sei, woraufhin das Mädchen ihn fragte: „Darf ich mithelfen?“ Nach Rückfrage bei der Mutter, die mit „Warum nicht?“ geantwortet haben soll, habe er den Eingriff fortgesetzt. Die genaue Handposition des Kindes konnte er nicht mehr rekonstruieren, betonte jedoch, den Bohrer selbst geführt zu haben. Als der Vorfall intern untersucht wurde, habe die Ärztin ihm geraten, alles abzustreiten.
Auch die beschuldigte Oberärztin plädierte auf nicht schuldig. Sie erklärte, ihre Tochter habe an jenem Tag in ihrem Dienstzimmer gelernt und sei auf eigenen Wunsch mit in den Operationssaal gekommen. Den kritischen Moment mit dem Bohrer will sie nicht genau beobachtet haben: „Ich bin hinten gestanden und war abgelenkt.“ Vor Gericht gab sie an, nicht einmal gesehen zu haben, ob das Kind die Hand am Bohrer hatte – eine Aussage, die im Widerspruch zu ihren früheren Angaben bei der Polizei stand.
Auf die Frage der Staatsanwältin, warum sie Druck auf ihren Kollegen ausgeübt habe, nichts zu sagen, antwortete die Angeklagte: „Ich wollte ihn schützen.“
Da noch Sachverständige angehört werden müssen, wurde der Prozess nach dem ersten Verhandlungstag vertagt.