Das Umwelt- und Klimaministerium hat heute die Registrierung und Antragstellung für die Sanierungsoffensive 2026 eröffnet. Laut ministerieller Aussendung liegt der Schwerpunkt auf einem effizienteren Einsatz finanzieller Mittel sowie verlässlicher Planbarkeit für private Haushalte und Unternehmen.
Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig (ÖVP) betont, dass „mehr als 30.000“ fossile Heizungsanlagen durch nachhaltige Systeme ersetzt werden können – und dies bei „effizienteren Einsatz von Steuergeld als zuvor“.
Die Initiative basiert auf zwei Kernmaßnahmen: dem Austausch veralteter Heizsysteme zugunsten umwelt- und klimafreundlicher Alternativen sowie dem Sanierungsbonus für thermisch-energetische Gebäudemodernisierung. Ein festgelegtes Jahresbudget und ein verbindliches Registrierungsverfahren sollen in der neuen Förderperiode für höhere Effizienz und bessere Planungssicherheit sorgen.
Optimierte Förderstruktur
Wie das Ministerium mitteilt, hatte bereits im vergangenen Sommer eine vom Schweizer Institut „Prognos“ durchgeführte Analyse zur Wirksamkeit von Klima- und Energieförderungen erhebliche Optimierungspotenziale bei der Sanierungsoffensive aufgezeigt und die bisherigen Fördersummen als deutlich überhöht bewertet. Bei der nun anlaufenden Neuauflage wurden die Empfehlungen dieser Studie berücksichtigt.
Der Minister führt aus, dass durch diese Maßnahmen eine jährliche CO2-Reduktion von etwa 270.000 Tonnen erreicht werden könne. Parallel dazu würden 8.800 „Green Jobs“ geschaffen und eine Wertschöpfung von mehr als 1,4 Milliarden Euro generiert.
Bereits zuvor hatte Totschnig das Vorgängermodell, der jetzigen Grünen-Chefin Leonore Gewessler, kritisiert. Deren Konzept habe „zahlreiche Schwächen“ aufgewiesen und sei für den Steuerzahler „teuer zu stehen gekommen“. Die bisherigen Förderquoten von bis zu 75 Prozent werde es künftig nicht mehr geben, kündigte Totschnig angesichts der Budgetzwänge schon vor einigen Wochen an.
Neue Förderrichtlinien
Die Gesamtförderung wird auf maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Ein Energieberatungsprotokoll muss bereits bei der Registrierung vorgelegt werden. Die Identitätsprüfung erfolgt entweder durch das Hochladen einer amtlichen Ausweiskopie oder mittels ID Austria.
Eine Kombination mit Landesförderungen bleibt möglich. Anträge und Registrierungen können eingereicht werden, solange Budgetmittel verfügbar sind, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.
Die „Sanierungsoffensive“ steht nach Angaben des Ministeriums österreichweit allen Gebäudetypen offen – von Ein- und Zweifamilienhäusern über Reihenhäuser bis hin zu mehrgeschossigen Wohnbauten.