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Gerichtsurteil

Meine Ausdauer beweist Durchhaltevermögen“ – 50-Jähriger Dauerstudent verliert vor Gericht

Meine Ausdauer beweist Durchhaltevermögen“ – 50-Jähriger Dauerstudent verliert vor Gericht
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2 Min. Lesezeit |

Nach 52 Semestern ohne Abschluss zieht das Verwaltungsgericht Mainz ( Deutschland) die Notbremse: Ein 50-jähriger Dauerstudent verliert seinen Anspruch auf staatliche Wohngeldzahlungen.

Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld. Das Deutsche Studierendenwerk weist darauf hin, dass diese finanzielle Unterstützung beantragt werden kann, wenn keine anderen Förderungsmöglichkeiten wie BAföG (deutsche Ausbildungsförderung) zur Verfügung stehen und keine unterhaltspflichtigen Angehörigen vorhanden sind. Diese Sozialleistung zielt primär auf Studierende mit geringem Einkommen und ohne familiäre Unterstützung ab. Doch wie verhält es sich bei Personen, die ihr Studium über viele Jahre hinweg nicht abschließen?

Ein aktuelles Gerichtsurteil bringt nun Klarheit in dieser Frage. Im Zentrum stand der Fall eines 50-jährigen Mannes, der seit 52 Semestern – also mehr als zweieinhalb Jahrzehnten – an einer Hochschule immatrikuliert ist. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied, dass der Betroffene seinen Wohngeldanspruch verwirkt habe. Begründung: Er verfolge sein Studium nicht mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit. Zudem habe er es versäumt, durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit für seine Mietkosten aufzukommen oder zumindest teilweise dazu beizutragen.

Urteil gegen Langzeitstudent

Eine baldige Beendigung des Studiums sei nicht absehbar. Bemerkenswert: Bereits bei seinem Wohngeldantrag im Jahr 2018 hatte der Langzeitstudent angegeben, kurz vor dem Studienabschluss zu stehen. Die außergewöhnlich lange Studiendauer erklärte der der Generation X angehörende Mann mit verschiedenen Faktoren: Umstellungen im Hochschulsystem, gesundheitliche Einschränkungen, die Corona-Pandemie sowie unzureichende universitäre Ausstattung hätten seine akademische und berufliche Entwicklung behindert.

26 Jahre Studium

Während seiner 26-jährigen Studienzeit wechselte er mehrfach das Studienfach und belegt aktuell Filmwissenschaften im 14. oder 15. Fachsemester. Damit überschreitet er die reguläre Studiendauer für einen Bachelorabschluss erheblich – selbst wenn man großzügig vier Urlaubssemester und drei pandemiebedingte Freisemester abzieht. Den Vorwurf mangelnder Zielstrebigkeit wies der Student entschieden zurück. Er argumentierte vielmehr, dass seine langjährige Ausdauer ein Beweis für außerordentliches Durchhaltevermögen sei.

In der Zeit zwischen Dezember 2018 und März 2024 erhielt der Mann monatliche Wohngeldzahlungen als Mietzuschuss von bis zu 198 Euro.

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KO KOSMO-Redaktion
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