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Pensionsreform

Pensionsschock 2026: Länger arbeiten, mehr zahlen – alle Details

Pensionsschock 2026: Länger arbeiten, mehr zahlen – alle Details
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2 Min. Lesezeit |

Länger arbeiten, flexibler in Pension gehen und Pflegearbeit als Schwerarbeit anerkannt – das Sozialversicherungssystem erlebt eine umfassende Transformation.

Im Sozialversicherungssystem wurden im vergangenen Jahr zahlreiche Veränderungen vorgenommen. Die bedeutendsten Modifikationen umfassen die Korridorpension, ein neues Teilpensionsmodell, die Einstufung von Pflegetätigkeiten als Schwerarbeit sowie diverse Anpassungen bei Gebühren und Beitragsleistungen. Elisabeth Bischofreiter von der Arbeiterkammer Wien erläutert die zentralen Neuerungen.

Die Korridorpension erfährt ab 2026 grundlegende Veränderungen. Personen, die 1964 oder später geboren wurden, müssen künftig bis zum 63. statt wie bisher zum 62. Lebensjahr arbeiten. Parallel dazu steigt die erforderliche Versicherungsdauer von 40 auf 42 Jahre. Diese Anpassungen werden stufenweise implementiert. Detaillierte Auskünfte zu diesen Änderungen finden Interessierte auf den Webseiten der Arbeiterkammer oder der Pensionsversicherungsanstalt.

Neue Teilpension

Ein neues Modell ermöglicht ab 2026 die Inanspruchnahme von Teilpensionen bei gleichzeitiger Fortführung einer reduzierten Erwerbstätigkeit. Arbeitnehmer können ihr Arbeitspensum zwischen 25 und 75 Prozent verringern. Der Vorteil dieses Systems liegt in der fortlaufenden Entrichtung von Pensionsbeiträgen, wodurch sich die spätere Vollpension erhöht. Zur Unterstützung bei der finanziellen Planung stellt die Arbeiterkammer einen speziellen Teilpensionsrechner bereit.

Ab 2026 wird zudem Pflegearbeit offiziell als Schwerarbeit anerkannt. Diese Regelung gilt für diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger sowie für Pflegefach- und Pflegeassistenten, sofern sie direkt mit der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen betraut sind. Administrative Tätigkeiten fallen nicht unter diese Bestimmung, weshalb beispielsweise Pflegedienstleitungen keinen Anspruch auf eine Schwerarbeitspension haben.

Gebührenanpassungen

Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 unverändert bei 551,10 Euro. Auch die Rezeptgebühr wird mit 7,55 Euro beibehalten. Eine deutliche Erhöhung betrifft hingegen das Serviceentgelt für die E-Card, das von rund 15 Euro auf 25 Euro ansteigt. Diese Maßnahme wird voraussichtlich spürbare Konsequenzen für die Gesundheitsausgaben der Versicherten haben.

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KO KOSMO-Redaktion
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