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Lohnungleichheit

Frauen verdienen weniger – AK fordert Gesetz gegen Lohngeheimnisse

Frauen verdienen weniger – AK fordert Gesetz gegen Lohngeheimnisse
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

42 Tage ohne Bezahlung – so lange arbeiten Frauen in Österreich im Vergleich zu Männern. Der Equal Pay Day markiert den Moment, ab dem sie endlich das gleiche verdienen.

Frauen in Österreich leisten bis zum 11. Februar faktisch unbezahlte Arbeit – dieser Tag markiert den diesjährigen „Equal Pay Day“. Erst ab diesem Zeitpunkt verdienen weibliche Arbeitnehmerinnen das Gehalt, das ihre männlichen Kollegen bereits seit Jahresbeginn beziehen. Die Statistik offenbart 42 unbezahlte Arbeitstage für Frauen im Jahr 2026. Hintergrund dieser Diskrepanz ist die hartnäckige Einkommenslücke zwischen den Geschlechtern, wobei Österreich im europäischen Vergleich weiterhin eine Schlussposition einnimmt.

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Das Netzwerk „Business and Professional Women Austria“ beziffert den durchschnittlichen Lohnunterschied auf 11,5 Prozent. Bei gleichbleibender Entwicklung würde eine vollständige Angleichung erst 2043 erreicht werden. Bemerkenswert ist, dass nur etwa ein Drittel dieser Differenz durch objektive Faktoren wie Teilzeitbeschäftigung, Branchenzugehörigkeit oder Berufswahl erklärbar ist. Der verbleibende Anteil wird als unmittelbare Gehaltsdiskriminierung betrachtet. AK-Präsidentin Renate Anderl bringt es auf den Punkt: „Frauen verdienen für den gleichen oder einen vergleichbaren Job weniger als der Kollege im Betrieb.“

Fehlende Transparenz

Die mangelnde Gehaltstransparenz verstärkt das Problem zusätzlich. Eine im Auftrag der Arbeiterkammer durchgeführte Erhebung zeigt, dass 59 Prozent der Beschäftigten am Arbeitsplatz nicht über ihre Bezüge sprechen. Gleichzeitig besteht ein ausgeprägtes Bedürfnis nach mehr Offenheit: Fast 80 Prozent der Befragten wünschen sich Zugang zu Informationen über die Durchschnittseinkommen ihrer Kollegen, über 90 Prozent möchten Kenntnis über betriebliche Überzahlungen erlangen, und 88 Prozent erwarten Aufklärung darüber, welche Kriterien für ihre eigene Entlohnung maßgeblich sind.

Genau hier setzt die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz an, die auch in Österreich implementiert werden muss. „Das eigene Geld soll kein Mythos sein. Das fordern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und genau das sieht die Richtlinie vor.“ Anderl drängt auf eine „zeitgerechte und wirksame“ Umsetzung dieser Vorgaben. Die Neuregelung würde Unternehmen verpflichten, ihre Vergütungssysteme offenzulegen, sodass Prämien, Boni und Zulagen samt ihrer Vergabekriterien transparent werden. Zudem erhielten Beschäftigte künftig Auskunft darüber, nach welchen Maßstäben ihre Arbeitsleistung im Betrieb bewertet wird.

Neue Berichtspflichten

Betriebe ab 25 Mitarbeitern müssen künftig nachvollziehbare Einkommensberichte erstellen, die als Grundlage dienen, um ungerechtfertigte Gehaltsunterschiede gezielt zu korrigieren. Laut Auskunft des Arbeitsministeriums gegenüber „Heute“ befinde sich „die Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie für die Privatwirtschaft aktuell in intensiven Verhandlungen“.

Man wolle den Ergebnissen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgreifen, strebe jedoch eine möglichst zügige Vorgehensweise an.

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KO KOSMO-Redaktion
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