Obdachlos bei Minusgraden – ein 66-jähriger Wiener mit Gehbehinderung wählte einen drastischen Weg, um ein warmes Winterquartier zu bekommen.
Ein 66-jähriger Wiener mit Gehbehinderung und bereits 19 Vorstrafen musste sich am Dienstag erneut vor Gericht verantworten. Der obdachlose Mann gestand die Tat ohne Umschweife: „Ja, es stimmt, ich habe den Rollstuhl angezündet.“
Der Vorfall ereignete sich am 4. Jänner 2026 in der Klinik Donaustadt in Wien. Der Angeklagte hatte seinen Rollstuhl in einem Krankenhausgang in Brand gesetzt. Die Folgen waren erheblich: Der Gang wurde durch Russablagerungen stark beschädigt, während dichter Qualm durch den gesamten Trakt zog.
Besonders kritisch war die Gefährdung der darüberliegenden Kinderambulanz, die evakuiert werden musste. Eine Katastrophe konnte nur durch das schnelle Eingreifen einer Pflegekraft und eines Sicherheitsmitarbeiters verhindert werden, die umgehend mit einem Feuerlöscher zur Stelle waren.
Motiv der Brandstiftung
Hintergrund der Tat war der gescheiterte Versuch des Mannes, in der Klinik unterzukommen. Der 66-Jährige wollte dort die kalte Jahreszeit verbringen, wurde jedoch abgewiesen. Eine als Zeugin geladene Ärztin erklärte vor Gericht, dass für eine stationäre Aufnahme keinerlei medizinische Indikation vorgelegen habe.
Sie betonte, dass die Klinik Donaustadt keine Notunterkunft sei und die Betten für tatsächlich behandlungsbedürftige Patienten benötigt würden. Nach seiner Abweisung griff der Mann zu drastischen Mitteln: „Da hab‘ ich den Rollstuhl angezündet. Der brennt gut“, schilderte er in wienerischem Dialekt.
Das Kunststoff-Sitzpolster habe Flammen von bis zu 70 Zentimeter Höhe entwickelt. Auf die Frage des Richters nach seinem Motiv gab der Angeklagte eine verblüffende Antwort: Er habe gezielt ins Landesgericht Wien gewollt, um in der Justizanstalt überwintern zu können.
Folgen und Urteil
Die Zeugin beschrieb die chaotischen Zustände nach der Brandstiftung: „Es hat furchtbar gestunken, alles war verraucht, Menschen mussten sich in Sicherheit bringen.“ Selbst an der Decke hätten sich Russspuren abgezeichnet. Glücklicherweise konnte die Feuerwehr den Brand rasch unter Kontrolle bringen.
Das Kalkül des Obdachlosen ging letztlich auf – er erhielt seine „Winterunterkunft“ in Form einer viermonatigen Haftstrafe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Seine Entlassung wird erst im Mai erfolgen, wenn die Temperaturen wieder milder sind.