Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Schuldenberg

400.000 Euro pro Jahr nicht einbringlich – Lücke bei Wiens Mindestsicherung

400.000 Euro pro Jahr nicht einbringlich – Lücke bei Wiens Mindestsicherung
FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

48 Millionen Euro Schulden, ein System mit Lücken – und am Ende zahlt der Steuerzahler die Rechnung.

Wer Mindestsicherung bezieht, häuft bei der Stadt Wien zwangsläufig Schulden an – und das liegt am System selbst. Die Sozialhilfe wird nicht nachträglich ausgezahlt, sondern vorab überwiesen. „Damit wird sichergestellt, dass laufende Kosten (etwa Miete) rechtzeitig bezahlt werden können und der Lebensunterhalt für den laufenden Monat gedeckt ist“, erklärt ein Sprecher von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

In Summe ergibt sich daraus ein Schuldenberg von 48 Millionen Euro, den Bezieher gegenüber der Stadt Wien angehäuft haben – Geld, das in der überwiegenden Mehrheit der Fälle auch tatsächlich zurückfließt. Doch eben nicht immer. Denn laut Stadt Wien gilt: „Die allermeisten Rückforderungen werden über die Auszahlung der Mindestsicherung abgewickelt. Darauf wird manchmal verzichtet, wenn die Beträge gering sind oder Menschen in noch weitere Notlage stecken würden.“

Schulden durch Vorauszahlung

Da die Zahlung jeweils für den bevorstehenden Monat erfolgt, können sich die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen in diesem Zeitraum grundlegend verändern. Jemand nimmt eine Arbeit auf, zieht in eine günstigere Wohnung um, oder nach einer Trennung besteht plötzlich nur noch für eine statt für zwei Personen ein Anspruch. Auch wer länger als 14 Tage verreist ist, erhält eine geringere Leistung.

Das bedeutet konkret: Die Mindestsicherung wurde für einen Monat in voller Höhe ausbezahlt, obwohl der tatsächliche Anspruch niedriger war. Die Differenz muss an die Stadt Wien zurückerstattet werden.

Rund 51.000 solcher Rückforderungen werden pro Jahr gestellt. „Bei laufendem Mindestsicherungsbezug wird die Forderung in Raten vom Auszahlungsbetrag einbehalten. Ein absolut üblicher und normaler Prozess“, heißt es aus dem Büro Hacker weiter. „Diese Rückforderungen verlaufen in nahezu allen Fällen problemlos ab und werden geleistet. Forderungen, die bei Gericht liegen, unterliegen denselben Regeln wie alle anderen Rückforderungen – ob es zu Pfändungen kommen kann, entscheidet die unabhängige Justiz.“

⇢ 153.000 Euro pro Kopf: Österreichs Privatschulden explodieren

Uneinbringliche Forderungen

Es gibt jedoch noch einen weiteren Grund, weshalb ein Teil der ausstehenden Beträge für die öffentliche Hand nicht mehr einbringlich ist. Manche Bezieher aus dem Ausland sind untergetaucht oder in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt, ohne die offenen Forderungen zu begleichen.

Die Stadt Wien relativiert das Ausmaß des Problems mit konkreten Zahlen: „Dass das bestehende System aber gut funktioniert, zeigt auch folgender Fakt. Die Summe der Abschreibungen uneinbringlicher Forderungen ist marginal. 0,04% der gesamt ausgezahlten Mindestsicherung werden abgeschrieben.“ Angesichts des hohen Gesamtvolumens der Mindestsicherungsausgaben ergibt sich daraus dennoch ein jährlicher Verlust von rund 400.000 Euro, die für den Steuerzahler unwiederbringlich verloren sind.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen