142.857 Euro extra – und das bleibt im Jahresbericht der EZB unsichtbar. Nun gerät Christine Lagarde intern unter Druck.
EZB-Chefin Christine Lagarde steht wegen ihrer Bezüge von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ, Zentralbank der Zentralbanken) unter Druck. Wie die „Financial Times“ in ihrer Montagsausgabe berichtet, haben sich mehrere EZB-Beschäftigte in internen Kommunikationsforen zu Wort gemeldet und eine mutmaßliche Ungleichbehandlung bei der Vergütung der Notenbankpräsidentin durch die BIZ kritisiert. Lagarde selbst wies die Vorwürfe zurück und erklärte, die Zahlungen stünden im Einklang mit dem für hochrangige EZB-Funktionäre geltenden Verhaltenskodex.
Lagardes Rechtfertigung
Dieser Kodex unterscheidet sich in mehreren Punkten von den Regelwerken, die für das reguläre EZB-Personal gelten. Unter anderem ist es den Mitgliedern des EZB-Rats ausdrücklich gestattet, offizielle Mandate zu übernehmen. Der Kodex sieht dazu vor: „Mitglieder und Stellvertreter können eine Vergütung und die Erstattung von Auslagen für private Tätigkeiten annehmen, sofern diese Vergütung und diese Auslagen im Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen und innerhalb des üblichen Rahmens liegen.“
Auf eine parlamentarische Anfrage von Europaabgeordneten hatte Lagarde am Freitag offengelegt, dass sie für ihre Mitgliedschaft im BIZ-Verwaltungsrat im Jahr 2025 insgesamt 130.457 Franken erhalten hat, was rund 142.857 Euro entspricht. Der Umgang mit solchen Bezügen ist bei anderen Notenbanken unterschiedlich geregelt: Fed-Vorsitzender Jerome Powell und Bank-of-England-Gouverneur Andrew Bailey verzichten auf ihre jeweiligen BIZ-Vergütungen – im Fall der Fed aus gesetzlichen Gründen, da US-amerikanischen Beamten die Annahme von Geldzahlungen ausländischer Institutionen untersagt ist. Die Banque de France, eine der wenigen Zentralbanken, die in dieser Frage Transparenz zeigt, verpflichtet ihren Gouverneur dazu, die Hälfte des Festgehalts an die Institution abzuführen.
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Fehlende Transparenz
Lagarde erläuterte zudem, weshalb die BIZ-Vergütung nicht in den Anmerkungen zum EZB-Jahresabschluss aufgeführt ist, in denen üblicherweise die Bezüge der Direktoriumsmitglieder ausgewiesen werden.
Da die Tätigkeit mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der BIZ verbunden sei und nicht von der EZB vergütet werde, habe keine Pflicht zur Aufnahme in diesen Teil des Rechenschaftsberichts bestanden.