Ein neues Rundschreiben bringt Österreichs Lehrkräfte in die Pflicht – und sorgt für heftigen Gegenwind aus der Gewerkschaft.
Das geplante Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren stößt bei Lehrervertreterinnen und -vertretern auf deutlichen Widerstand. Ab dem Schuljahr 2026/27 sind Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“, an österreichischen Schulen für Mädchen dieser Altersgruppe untersagt. Bei Zuwiderhandlungen drohen im äußersten Fall Geldstrafen von bis zu 800 Euro.
Das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren wurde am 11. Dezember 2025 vom österreichischen Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ beschlossen. Ein ähnliches Kopftuchverbot der ÖVP-FPÖ-Koalition wurde 2020 vom österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben, weil es gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit verstieß.
Kein Ermessensspielraum
In einem Rundschreiben hat das Bildungsministerium die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben zusammengefasst und konkretisiert. Darin wird festgehalten, dass das Unterlassen einer unverzüglichen Meldung eines Verstoßes als Dienstpflichtverletzung der betreffenden Lehrkraft gilt. Diese Formulierung sei „absolut überschießend“, erklärte der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger gegenüber dem „Falter“.
Den Lehrkräften verbleibe – abgesehen von einer Abmahnung – keinerlei Ermessensspielraum. Im Rundschreiben heißt es wörtlich: „Jede Lehrkraft, die einen Verstoß feststellt, muss die Schülerin ermahnen, das Kopftuch abzunehmen. Wenn diese dem nicht sofort nachkommt, muss die Lehrkraft den Verstoß unverzüglich der Schulleitung melden. Die Lehrkraft hat kein Ermessen. Die Meldung ist Teil der dienstlichen Aufgaben der Lehrkraft. Wird die Meldung unterlassen, liegt eine Verletzung der Dienstpflichten vor.“
⇢ Direktoren entlastet: Neues Management startet ab Herbst
Ministeriums-Reaktion
Das Bildungsministerium hatte angekündigt, die Lehrkräfte noch im laufenden Semester eingehend über die geltenden Vorgaben zu informieren – mit dem besagten Rundschreiben ist dies nun erfolgt. Auf Nachfrage des „Falter“ betonte das Ministerium: „Es war und ist nicht die Absicht des Bundesministeriums, gegenüber Lehrkräften Druck aufzubauen.“ Die Hinweise sollten vielmehr die bestehende Rechtslage verdeutlichen „und Lehrkräfte in ihrer Rolle stärken“.