Ein Streit in Wien-Floridsdorf eskaliert – und endet mit einem Fund, der Ermittler aufhorchen lässt.
Am Mittwoch kam es in Wien-Floridsdorf zu einem Vorfall, der mehrere Passanten in Angst und Schrecken versetzte: Ein 44-jähriger bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger soll nach einem eskalierenden Streit mit seiner gehbehinderten Mutter die Beherrschung verloren, Unbeteiligte mit dem Tod bedroht, einen Mann tätlich angegriffen und eine alte Maschinenpistole mit sich geführt haben.
Den Angaben der Wiener Polizei zufolge nahm der Vorfall seinen Ausgang in einem lautstarken Streit zwischen dem 44-Jährigen und seiner auf einen Rollstuhl angewiesenen Mutter. Zeugen schilderten, dass der Mann während der Auseinandersetzung zunehmend aggressiv geworden sei und den Rollstuhl wiederholt heftig geschüttelt sowie gegen ihn geschlagen habe. Mehrere Passanten wurden auf die Szene aufmerksam und versuchten, einzugreifen.
Ein 33-jähriger Passant, der deeskalierend einwirken und den Mann auf sein Verhalten ansprechen wollte, wurde daraufhin massiv bedroht. Zusätzlich soll der Verdächtige einen weiteren Unbeteiligten gestoßen und gegen den Kopf geschlagen haben.
Waffenfund bei Festnahme
Im Zuge der Festnahme stießen die Beamten im Rucksack des Mannes auf eine alte Maschinenpistole mit Magazin. Eine anschließend durchgeführte Hausdurchsuchung förderte weiteres gefährliches Material zutage: Sichergestellt wurden ein Teleskopschlagstock, zwei Schwerter, ein Messer, zwei Äxte sowie eine geringe Menge Cannabis. Ein sofortiges Waffenverbot wurde gegen den Mann verhängt.
Im Rahmen seiner Einvernahme räumte der 44-Jährige laut Polizei die ihm zur Last gelegten Handlungen ein. Die aufgefundene Maschinenpistole bezeichnete er dabei als Familienerbstück und Kriegssouvenir. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde er angezeigt, jedoch nicht in Untersuchungshaft genommen – der Mann ist vorerst weiterhin auf freiem Fuß.
Laufende Ermittlungen
Der Vorfall erregte in der Bundeshauptstadt erhebliches Aufsehen, zumal der Verdächtige mitten in einem Wohngebiet mit einer automatischen Waffe und einer Reihe weiterer gefährlicher Gegenstände unterwegs gewesen sein soll. Die polizeilichen Ermittlungen laufen noch.
Der unerlaubte Besitz einer vollautomatischen Schusswaffe oder Maschinenpistole ist in Österreich als Vergehen nach dem Waffengesetz strafbar und kann laut § 50 Abs. 1 i.V.m. § 17 WaffG mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Unter anderem soll geklärt werden, woher die sichergestellten Waffen stammen und wie sich der Vorfall im Detail zugetragen hat.