Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Reform

Stocker zieht die Reißleine: Neue Abschieberegel trifft Straftäter

Stocker zieht die Reißleine: Neue Abschieberegel trifft Straftäter
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Österreich verschärft die Regeln: Ausländische Straftäter ohne Aufenthaltsrecht sollen künftig direkt aus der Haft abgeschoben werden.

Ausländische Straftäter, die über kein Aufenthaltsrecht in Österreich verfügen, sollen künftig deutlich rascher abgeschoben werden können. Die Bundesregierung plant dazu eine Reform des Strafvollzugsgesetzes, die gleich zwei Ziele verfolgt: die Entlastung chronisch überfüllter Justizanstalten und eine spürbare Vereinfachung von Rückführungsverfahren.

Konkret sieht die Novelle vor, dass Personen ohne Aufenthaltsrecht bereits nach Verbüßung der Mindesthaftzeit abgeschoben werden können – und zwar auch ohne ihre Zustimmung. Bislang war genau diese Zustimmung der Betroffenen gesetzlich vorgeschrieben, was Rückführungen in der Praxis erheblich erschwerte. Ausgenommen bleiben schwere Gewalt- und Sexualstraftäter sowie Personen, die wegen terroristischer Delikte verurteilt wurden.

Entlastung der Haftanstalten

Der Reformbedarf ist nicht neu: Österreichs Justizanstalten kämpfen seit Jahren mit stetig wachsenden Insassenzahlen, die das System zunehmend belasten. Mit Stichtag 1. September 2024 saßen in Österreichs Justizanstalten rund 9.300 Personen in Haft, davon etwas mehr als die Hälfte mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft. Die Entscheidungskompetenz über eine Abschiebung soll künftig beim Vollzugsgericht liegen. Das Justizministerium geht davon aus, dass die Gesetzesnovelle die Zahl der Häftlinge in heimischen Haftanstalten um jährlich rund 300 Personen verringern könnte.

„Der Rechtsstaat muss konsequent handeln können. Deshalb schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Straftäter ohne Aufenthaltsrecht künftig direkt aus der Haft abgeschoben werden können und unsere Polizei bei der Fahndung nach entflohenen Häftlingen rascher und effektiver vorgehen kann“, meint ÖVP-Chef und Kanzler Christian Stocker dazu. Auch die NEOS stehen voll hinter dem neuen Gesetz: „Bislang war es ausländischen Häftlingen selbst überlassen, ob sie nach der Hälfte ihrer Haftstrafe in ihr Herkunftsland zurückkehren. Diese Freiwilligkeit beenden wir jetzt“, betont NEOS-Klubobmann Yannick Shetty.

Für die Justizministerin steht freilich die Entlastung der Haftanstalten im Fokus: „Entlasten, entlasten, entlasten: Unsere Justizanstalten brauchen spürbare Maßnahmen – und zwar sofort! Die Belastung für die Beschäftigten vor Ort ist nicht mehr tragbar und gefährdet langfristig die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung. Mit dieser Reform gehen wir einen entscheidenden Schritt, um den Druck auf das System nachhaltig zu senken“, so Justizministerin Anna Sporrer.

Programm ausgebaut

Parallel zu den geplanten Abschieberegelungen will die Regierung auch das bestehende Programm „Haft in der Heimat“ weiter ausbauen. Im vergangenen Jahr wurden laut Regierungsangaben 208 Strafgefangene in ihre Herkunftsländer überstellt – ein Rekordwert. Bürokratische Hürden, die solche Überstellungen bislang verzögerten, sollen nun gezielt abgebaut werden.

Der Gesetzesentwurf soll kommende Woche in die Begutachtungsphase gehen, das Inkrafttreten ist für den 1. November vorgesehen.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen