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Pflegeskandal

89-Jährige qualvoll vernachlässigt – Mutter in eigenen Exkrementen gestorben

89-Jährige qualvoll vernachlässigt – Mutter in eigenen Exkrementen gestorben
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Eine Mutter stirbt unter erschütternden Umständen – nun müssen sich ihre eigenen Kinder vor Gericht verantworten.

Am Mittwoch, dem 29. Juli 2026, beginnt am Landesgericht Linz ein Prozess gegen eine 71-jährige Frau und ihren 55-jährigen Bruder. Die beiden müssen sich wegen des Todes ihrer 89-jährigen Mutter verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt den Geschwistern zur Last, die pflegebedürftige Pensionistin über einen längeren Zeitraum schwer vernachlässigt zu haben.

Besonders erschreckend sind die Verhältnisse, die am Wohnort der alten Frau vorgefunden worden sein sollen. Der Anklage zufolge lebte die 89-Jährige in einer vermüllten und teilweise stark verschimmelten Umgebung. Unter diesen Bedingungen soll die Pensionistin über längere Zeit „dahinvegetiert“ sein.

Schwere Vorwürfe

Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Sohn die Pflege seiner Mutter übernommen. Er soll ihre hygienische Grundversorgung massiv vernachlässigt und die betagte Frau wiederholt in ihren eigenen Ausscheidungen liegen gelassen haben. Dadurch soll sie schwerste Hautschäden und großflächige Ablösungen der Haut erlitten haben.

Auch gegen die Tochter richten sich schwerwiegende Vorwürfe. Obwohl sie laut Staatsanwaltschaft über die untragbaren Zustände informiert gewesen sein soll, habe sie nicht ausreichend eingegriffen. Weder soll sie eine angemessene medizinische Versorgung veranlasst noch dafür gesorgt haben, dass ihre Mutter in ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung gebracht wird.

Verheerender Zustand

Zum Zeitpunkt ihres Todes soll sich die Frau in einem verheerenden körperlichen Zustand befunden haben. Die Anklage nennt entzündlich-eitrige Gewebsveränderungen, einen hochgradig reduzierten Ernährungszustand sowie deutliche Anzeichen einer Austrocknung. Diese gesundheitlichen Folgen der mutmaßlichen Vernachlässigung sollen letztlich zum Tod der 89-Jährigen beigetragen haben.

Am Mittwoch müssen sich die beiden Geschwister vor dem Landesgericht Linz verantworten. Die Anklage stützt sich auf § 92 StGB, der das Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen unter Strafe stellt.

Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Vernachlässigung den Tod der Frau verursacht hat, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.

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KO KOSMO-Redaktion
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