Ein Anschlag mitten in München, zwei Tote und 44 Verletzte – nun hat das Gericht sein Urteil gesprochen.
Das Oberlandesgericht München hat den 25-jährigen Farhad N. am Donnerstag zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich stellte der Staatsschutzsenat die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch wird eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren erheblich erschwert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der gebürtige Afghane wurde wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 23 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in 19 Fällen sowie vorsätzlicher Körperverletzung in drei weiteren Fällen schuldig gesprochen.
Anschlag auf Demonstrationszug
Am 13. Februar 2025 fuhr Farhad N. mit einem weißen Mini Cooper von hinten in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Ver.di, der sich im Rahmen eines Warnstreiks in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs befand. Nach den Feststellungen des Gerichts manövrierte der Fahrer an den begleitenden Polizeifahrzeugen vorbei und beschleunigte auf eine Geschwindigkeit von etwa 34 bis 42 Kilometern pro Stunde.
Anschließend fuhr er auf einer Strecke von rund 23 Metern durch die Menschenmenge und schob dabei mehrere Personen teilweise vor dem Fahrzeug her. Eine 37-jährige Mutter und ihre zweijährige Tochter erlitten schwerste Verletzungen. Beide starben zwei Tage später an den Folgen des Anschlags.
44 weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer oder lebensgefährlich. Viele Betroffene leiden bis heute unter den körperlichen und psychischen Folgen der Tat.
Politisch-religiöses Motiv
Für den Staatsschutzsenat bestand kein Zweifel daran, dass der Angeklagte mit dem Ziel gehandelt hatte, möglichst viele Menschen zu töten. Er habe die Arg- und Wehrlosigkeit der Demonstrierenden gezielt ausgenutzt und sein Fahrzeug als gemeingefährliches Tatmittel eingesetzt.
Das Gericht stellte zudem ein politisch-religiöses Motiv fest. Farhad N. habe als vermeintliche Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen.
Aus seiner eigenen Sicht habe er damit eine religiös gerechtfertigte Handlung vollzogen und sich als gläubiger Muslim beweisen wollen. Neben seiner Radikalisierung hätten auch persönliche Faktoren wie Wut, Enttäuschung, Verbitterung und ein labiles Selbstwertgefühl zur Tat beigetragen. Hinweise auf eine Einbindung in eine konkrete Terrororganisation fanden die Ermittler hingegen nicht.
Gericht weist Psychiatrie-Antrag zurück
Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen für eine Freiheitsstrafe von höchstens 15 Jahren und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Die Anwälte hatten geltend gemacht, ihr Mandant zeige Symptome einer schizophrenen Erkrankung und sei möglicherweise nur vermindert schuldfähig gewesen. Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte jedoch keine akute Psychose fest. Das Gericht ging von der vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten aus und folgte der Argumentation der Verteidigung nicht.
Während der Urteilsverkündung zeigte Farhad N. kaum eine Reaktion. Der Vorsitzende Richter bezeichnete Anschläge dieser Art als sinnlos, brutal und menschenverachtend. Zugleich würdigte er die Haltung der Angehörigen der getöteten Mutter und ihres Kindes. Diese hatten bereits unmittelbar nach der Tat öffentlich dazu aufgerufen, das Verbrechen nicht als Vorwand für Hass gegen andere Menschen zu missbrauchen.