Nackt, angetrunken, auf einer kroatischen Promenade – ein Urlaubsabend endet für einen 24-Jährigen vor Gericht.
Ein Urlaubsabend auf der kroatischen Insel Vir hat für einen 24-jährigen Deutschen juristische Konsequenzen gehabt. Der junge Mann war Anfang Juli vollständig unbekleidet über die Uferpromenade der Insel spaziert, woraufhin die Polizei einschritt und ihn festnahm. Eine anschließende Messung ergab einen Blutalkoholwert von 1,82 Promille.
Vor Gericht räumte der 24-Jährige den Vorwurf ohne Einschränkung ein. Er schilderte, mit Freunden erhebliche Mengen Alkohol konsumiert zu haben – was in der Folge zu Erinnerungslücken geführt habe. Wie er letztlich ohne Kleidung auf der Straße gelandet war, konnte er sich selbst nicht erklären: „Ich weiß nicht, wie ich nackt wurde“, sagte er.
Körperliche Folgen
Der Abend hatte für ihn darüber hinaus körperliche Folgen: Eine Verletzung machte eine Behandlung in der Notaufnahme notwendig, wo er genäht werden musste. Der Angeklagte vermutete, sich die Wunde bei einem Sturz zugezogen zu haben.
Gegenüber dem Gericht zeigte sich der Deutsche sichtlich zerknirscht. Die Situation sei ihm ausgesprochen unangenehm, ließ er verlauten – und bat ausdrücklich darum, anstelle einer Haftstrafe mit einer Geldstrafe davonzukommen.
Mindeststrafe verhängt
Das Gericht zog schließlich sein Geständnis, seine persönlichen Umstände sowie die Gesamtumstände des Falls heran und verurteilte ihn zur Mindeststrafe von 200 Euro.
Das kroatische Recht sieht für derartige Verstöße gegen die öffentliche Ordnung Geldstrafen zwischen 200 und 1.000 Euro oder alternativ eine Freiheitsstrafe von bis zu 30 Tagen vor.