Ein gefundener Schlüssel, gestohlene Spritztouren, gefilmt und geteilt – für eine Grazer Jugendgruppe wurde das zum Verhängnis vor Gericht.
Mehrere Jugendliche sind tagelang mit einem gestohlenen Fahrzeug durch Graz gefahren – der jüngste von ihnen war erst 13 Jahre alt. Wie die Kleine Zeitung berichtet, nahm die Geschichte ihren Anfang mit einem gefundenen Autoschlüssel: Die Gruppe suchte den dazugehörigen Wagen, fand ihn und unternahm damit wiederholt Spritztouren durch die Stadt.
Aufgedeckt wurde die Sache, weil einer der Beteiligten in der Schule damit angegeben haben soll, mit einem Auto unterwegs zu sein. Mitschüler schöpften Verdacht, schließlich erfuhr auch ein Lehrer davon. Zusätzlich hatten die Jugendlichen ihre Fahrten gefilmt und die Aufnahmen geteilt – was die Ermittlungen erheblich erleichterte. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Vor Gericht
Fünf der Beteiligten im Alter zwischen 14 und 17 Jahren mussten sich vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten. Der 13-Jährige blieb außen vor, da er das strafmündige Alter noch nicht erreicht hat. Richter Florian Kubin brachte seine Erleichterung über seinen Zuständigkeitsbereich auf den Punkt: „Ich bin froh, Jugendstrafrichter zu sein. Denn alle von Ihnen haben ein Handy. Dadurch haben wir Videos, die schön zeigen, wer am Steuer gesessen ist“, zitiert ihn die Kleine Zeitung.
Ein 14-Jähriger hielt trotz der eindeutigen Videobeweise zunächst an seiner Darstellung fest – erst nach einem längeren Gespräch mit seinem Anwalt, der ihm ein Geständnis als „schon schlau“ empfahl, lenkte er ein. Letztlich lagen dem Gericht fünf Geständnisse vor.
Gegenüber der Polizei hatten die Jugendlichen zuvor versucht, ihre Rolle kleinzureden. „Ich bin nur mitgefahren“ und „Ich wusste nicht, dass das Auto gestohlen ist“ waren Aussagen, die dabei fielen. Auch die Behauptung, sie hätten das Fahrzeug für das Auto des Vaters des 13-Jährigen gehalten, ließ den Richter unbeeindruckt. „Diese Erklärung ist nicht ganz sauber“, stellte Kubin laut Kleiner Zeitung fest.
Den Ausgangspunkt des Geschehens bildete ein Schlüsselbund, den der Bruder eines Angeklagten gefunden hatte. Darunter befand sich auch die Funkfernbedienung für das Fahrzeug des späteren Geschädigten. Die Jugendlichen spürten den zugehörigen Wagen auf, öffneten ihn und nutzten ihn für mehrere Ausfahrten – eine davon führte durch den Grazer Plabutschtunnel.
Für den 17-Jährigen kam noch ein weiterer Vorfall zur Verhandlung. Nachdem ihm die Behörde wegen Fahrerflucht ein Moped abgenommen und sichergestellt hatte, brach er das Schloss auf und holte sich das Fahrzeug eigenmächtig zurück.
Fünf Schuldsprüche
Am Ende des Verfahrens standen fünf Schuldsprüche. Vier der Jugendlichen erhielten bedingte Freiheitsstrafen von zwei beziehungsweise drei Monaten – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den 17-Jährigen traf es deutlich härter: Für ihn setzte es sechs Monate unbedingte Haft.
„Warum?“, fragte er nach der Urteilsverkündung lachend. Die Antwort des Richters ließ an Klarheit nichts zu wünschen übrig: „Weil Sie aus Ihren bisherigen Verurteilungen nichts lernen. Sie kamen das letzte Mal aus der Haft – und begehen kurz darauf gleich sechs neue Delikte.“