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Heeresreform

Zu viele untauglich? Bundesheer will Regeln ab 2027 ändern

Zu viele untauglich? Bundesheer will Regeln ab 2027 ändern
Symbolbild Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Weniger Stellungspflichtige, veränderte Körperprofile, gescheiterte Reformen – das Bundesheer zieht jetzt die nächste Konsequenz.

Das österreichische Bundesheer steht vor einer umfassenden Reform der Wehrpflicht. Ziel ist es, dem anhaltenden Nachwuchsmangel entgegenzuwirken – unter anderem durch angepasste Tauglichkeitskriterien, die künftig mehr junge Männer für den Dienst im Bundesheer oder im Zivildienst qualifizieren sollen. In Kraft treten könnte die Reform mit 1. Jänner 2027.

Politisch ist das Vorhaben anspruchsvoll: Für eine Änderung des Wehrgesetzes braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Die aktuelle Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos ist darauf angewiesen, entweder die Grünen oder die FPÖ ins Boot zu holen. Inhaltlich sieht das Reformkonzept vor, dass der Grundwehrdienst neun Monate dauert – bei nachgewiesenem Personalmangel könnte der Zivildienst auf elf Monate ausgedehnt werden.

Demografischer Wandel

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist eine demografische Entwicklung, die dem Bundesheer seit Jahren zu schaffen macht. Die Zahl der Stellungspflichtigen ist deutlich zurückgegangen: Während beim Jahrgang 1972 noch 48.316 Männer zur Stellung antraten, waren es beim Jahrgang 2006 nur noch 36.691.

Hinzu kommt, dass sich das körperliche Profil der Stellungspflichtigen verändert hat – sie sind im Schnitt zwei Zentimeter größer und sieben Kilogramm schwerer als frühere Jahrgänge, was häufiger zu Untauglichkeitsbewertungen führt. Neben Übergewicht zählen psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ausschlussgründen. Im Regierungspapier heißt es dazu, die Kriterien müssten „mit dem Ziel, die Anzahl der Tauglichen zu erhöhen, weiterentwickelt werden“.

Im Jahr 2023 wurden in Österreich 45.565 Wehrpflichtige bei der Stellung untersucht, von denen 31.516 als tauglich, 639 als teiltauglich, 9.989 als untauglich und 3.421 als vorübergehend untauglich eingestuft wurden. Die Tauglichkeitsrate liegt damit bei rund 79 Prozent – ein Wert, der die Dringlichkeit der geplanten Reform unterstreicht.

Gescheiterte Teiltauglichkeit

Bereits 2021 hatte man mit der Einführung der Teiltauglichkeit versucht, gegenzusteuern. Das Modell sollte junge Männer mit gesundheitlichen Einschränkungen zumindest für bestimmte Aufgaben im Bundesheer einstufen. Die damals gesetzten Ziele – jährlich 1.200 zusätzliche Grundwehrdiener und 800 zusätzliche Zivildiener – wurden bis heute nicht erreicht.

SPÖ und Neos hatten die Einführung der Teiltauglichkeit seinerzeit abgelehnt.

Wie die neuen Tauglichkeitsregelungen im Detail aussehen sollen, ist derzeit noch Gegenstand der Verhandlungen.

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KO KOSMO-Redaktion
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