Der Schweizer Ständerat hat abgestimmt – und die Entscheidung dürfte Arbeitgeber, Brüssel und Schweizer im Ausland gleichermaßen aufhorchen lassen.
Der Schweizer Ständerat hat mit deutlicher Mehrheit eine Sonderabgabe für ausländische Arbeitskräfte beschlossen. Mit 26 zu 14 Stimmen votierten die Kantonsvertreter dafür, dass Arbeitgeber künftig mindestens 4.000 Schweizer Franken jährlich für jeden neu eingestellten ausländischen Mitarbeiter entrichten müssen. Darüber hinaus sind ausländische Arbeitnehmer verpflichtet, für jedes erwachsene Familienmitglied zusätzlich 2.000 Franken beizusteuern.
Wirksam wird die Regelung allerdings nicht automatisch: Sie greift erst dann, wenn die in den Bilateralen Abkommen III zwischen der Schweiz und der EU verankerte Schutzklausel aktiviert wird – also in Situationen, in denen wirtschaftliche oder soziale Belastungen ein bestimmtes Ausmaß erreichen.
Wirtschaft alarmiert
Aus der Wirtschaft kommt Widerstand. Besonders Branchen, die traditionell stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sind – darunter das Hotel- und Gastgewerbe sowie das Baugewerbe – befürchten spürbare Nachteile. Auch Justizminister Beat Jans meldete Bedenken an: Er verwies auf rechtliche Unsicherheiten, insbesondere im Hinblick auf die Abgabepflicht für Familienmitglieder, und sprach sich dafür aus, in diesem Bereich statt einer jährlich wiederkehrenden Gebühr eine einmalige Zahlung vorzusehen.
Nächste Schritte
Die Einnahmen aus der Abgabe sollen nicht in allgemeine Staatskassen fließen, sondern gezielt an die Schweizer Bevölkerung zurückgegeben werden – unter anderem durch eine Senkung der Krankenkassenprämien. Gleichzeitig wächst die Sorge, dass EU-Mitgliedstaaten mit Gegenmaßnahmen reagieren und ähnliche Abgaben für Schweizer Staatsbürger im Ausland einführen könnten.
Bevor die Regelung in Kraft treten kann, muss noch der Nationalrat darüber beraten. Im Anschluss ist ein Referendum vorgesehen.