Österreich verlängert die Pickerl-Intervalle – gleichzeitig fällt eine bisher wichtige Nachfrist weg. Ab Mai 2027 müssen sich Millionen Fahrzeughalter auf neue Regeln einstellen.
Ab 19. Mai 2027 gelten in Österreich neue Regeln für die wiederkehrende §57a-Begutachtung. Das bisherige 3-2-1-System wird durch ein 4-2-2-2-1-System ersetzt. Betroffen sind unter anderem Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads sowie Anhänger bis 3,5 Tonnen. Die neuen Intervalle gelten dabei nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für viele bereits zugelassene Fahrzeuge.
Neue Prüfintervalle
Künftig muss ein Neufahrzeug erstmals vier Jahre nach der Erstzulassung zur Begutachtung. Danach folgen weitere Überprüfungen jeweils nach zwei Jahren – also grundsätzlich nach sechs, acht und zehn Jahren. Nach der Begutachtung im zehnten Jahr ist das Pickerl wieder jährlich fällig. Bisher galt für viele dieser Fahrzeuge die 3-2-1-Regel: erste Prüfung nach drei Jahren, die nächste zwei Jahre später und danach jedes Jahr.
Keine vier Monate Nachfrist mehr
Gleichzeitig ändert sich eine für viele Autofahrer besonders wichtige Frist. Die bisherige Möglichkeit, das Pickerl bis zu vier Monate nach dem vorgesehenen Begutachtungsmonat nachzuholen, entfällt grundsätzlich. Dafür kann die Begutachtung künftig bereits bis zu vier Monate vor dem vorgesehenen Begutachtungsmonat durchgeführt werden.
Für 2027 gelten allerdings Übergangsbestimmungen. Insbesondere für Fahrzeuge mit einem Begutachtungstermin zwischen August und Oktober gibt es noch eine Fristverlängerung bis einschließlich November 2027. Ab Ende November 2027 gibt es keine allgemeine Überziehungsfrist mehr.
ÖAMTC-Pickerlrechner
Weil die Umstellung je nach Fahrzeugalter und Zulassungsmonat unterschiedlich ausfallen kann, stellt der ÖAMTC einen eigenen „Pickerlrechner“ zur Verfügung. Das Online-Tool berücksichtigt Fahrzeugklasse, Erstzulassung und die Daten der aktuell gültigen Plakette. Zusätzlich zeigt es an, welche Übergangsregelung gilt und ob Anspruch auf eine Austauschplakette besteht.
Austauschplakette möglich
Auch bereits zugelassene Fahrzeuge können von den längeren Intervallen profitieren. Zeigt die vorhandene Plakette noch einen früheren Prüftermin, obwohl nach der neuen Regelung bereits eine längere Frist gilt, kann ab 19. Mai 2027 eine neue Austauschplakette ohne zusätzliche technische Begutachtung beantragt werden.