Längere Dienstzeiten, Krisenübungen, härtere Strafen: Der österreichische Zivildienst wird neu aufgestellt – mit Folgen für Tausende.
Der Zivildienst in Österreich steht vor einem grundlegenden Umbau. Ein neuer Gesetzesentwurf, der sich derzeit in Begutachtung befindet, sieht weitreichende Änderungen vor: längere Dienstzeiten, verpflichtende Ausbildungsmodule und eine stärkere Einbindung der Zivildiener in Kriseneinsätze. Treten die geplanten Regelungen wie vorgesehen in Kraft, gelten sie ab 1. Jänner 2027.
Freiwillig können Zivildiener ihren Dienst dann um zwei Monate verlängern – wobei diese Verlängerung verpflichtend wird, sobald der sogenannte „Wehrdienst-Garantie-Mechanismus“ ausgelöst wird. Ab 2028 greift der Mechanismus, wenn die Zahl der Grundwehrdiener um mehr als 7,5 Prozent unter dem Zielwert von 15.000 liegt. Wird diese Schwelle unterschritten, soll der Zivildienst ab dem übernächsten Kalenderjahr dauerhaft um zwei Monate verlängert werden. Für die Umsetzung dieser zweimonatigen Verlängerung sind drei Modelle vorgesehen: ein durchgehender Dienst von elf Monaten, die Ableistung der zwei zusätzlichen Monate zu einem späteren Zeitpunkt in derselben Einrichtung oder die Erfüllung von 400 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit innerhalb von fünf Jahren. Wer die 400 Stunden nicht innerhalb dieser Frist erbringt, muss die zwei Monate als regulären Zivildienst nachholen.
Neue Ausbildungspflichten
Neben den veränderten Dienstzeiten ist auch eine verpflichtende Ausbildung mit einheitlichen Standards und festgelegten Mindestdauern geplant, die die Qualifikationen der Zivildiener auf ein einheitliches Niveau heben soll. Ab 2028 sollen aktive Zivildiener und Zivildienstorganisationen zudem an einer jährlichen bundesweiten Krisenübung teilnehmen. Nach Abschluss ihres regulären Dienstes sollen Zivildiener für zwei Jahre einer Einrichtung zugeordnet bleiben. Kommt es in dieser Zeit zu einem Krisenfall, können sie für maximal zwei Monate zum außerordentlichen Zivildienst herangezogen werden.
Strengere Regelungen
Das Reformpaket sieht auch strengere Regelungen in anderen Bereichen vor. Freiwilligendienste, die bislang als Ersatz für den Zivildienst anerkannt wurden, sollen künftig auf ein Prozent der Stellungspflichtigen eines Jahrgangs beschränkt werden – 2025 wurden noch 663 solcher Anerkennungen ausgesprochen. Gleichzeitig sollen auch die Konsequenzen bei Verstößen verschärft werden: Wer seinen Zivildienst nicht antritt oder ihm fernbleibt, muss künftig auch mit gerichtlichen Freiheitsstrafen rechnen. Das Sonderwaffenverbot soll zudem auf Schusswaffen der Kategorie C ausgeweitet und seine Dauer von 15 auf 20 Jahre verlängert werden.
Zivildienstministerin Claudia Bauer (ÖVP) begründet den Reformbedarf mit den gesellschaftlichen Aufgaben des Dienstes: „Der Zivildienst ist eine tragende Säule unseres Sozial- und Gesundheitssystems.“ Und weiter: „Wer mehr Zeit für Österreich gibt, soll auch mehr zurückbekommen.“ Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) betonte seinerseits den sicherheitspolitischen Rahmen der Reform: „Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit.“