300.000 Euro Schaden nach Schulbrand: Eine Jugendliche und ihr damaliger Freund wurden in Salzburg zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Vor Gericht schilderte die 16-Jährige ihre Verzweiflung.
Der Brand in der Schulbibliothek des Bundesgymnasiums Hallein hat ein gerichtliches Nachspiel: Eine 16-jährige ehemalige Schülerin und ihr damals 17-jähriger Freund wurden am Freitag am Landesgericht Salzburg wegen Brandstiftung zu jeweils sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Feuer war in der Nacht auf den 11. Mai 2026 ausgebrochen und richtete einen Schaden von rund 300.000 Euro an. Hunderte Bücher wurden zerstört. Dank der Brandschutztüren und des raschen Eingreifens der Feuerwehr konnte verhindert werden, dass sich die Flammen auf weitere Räume ausbreiteten. Verletzt wurde niemand.
Schulausschluss stand im Raum
Vor dem Schöffensenat erklärte die 16-Jährige, sie habe die Tat aus „tiefer Verzweiflung“ begangen. Sie habe sich in einer psychisch belastenden Situation befunden und von Konflikten mit ihren Eltern, Lehrkräften und Mitschülern berichtet. Zudem drohte ihr wegen früherer Verfehlungen und Drogenproblemen ein Ausschluss von der Schule. Die entsprechende Konferenz war für den Tag des Brandes angesetzt.
Die Jugendliche schilderte, sie sei frustriert und wütend gewesen und habe den Gedanken gehabt, dass „die Schule weg“ müsse. In der Nacht auf den 11. Mai besorgte sie Benzin. Gemeinsam mit ihrem damaligen Freund drang sie anschließend in das Schulgebäude ein. In der Bibliothek wurde das Feuer gelegt, danach flüchteten beide.
Freund half bei der Tat
Der 17-Jährige unterstützte die Jugendliche bei der Brandlegung. Beide Angeklagten zeigten sich vor Gericht geständig und berichteten von psychischen Problemen. Der junge Mann erklärte, er habe damals ebenfalls unter einer schwierigen psychischen Verfassung gelitten und nicht versucht, seine Freundin von der Tat abzuhalten.
Das Gericht ordnete Bewährungshilfe an. Die 16-Jährige muss zusätzlich eine Psychotherapie absolvieren und eine Drogenberatungsstelle aufsuchen. Beide Angeklagten nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab zunächst keine Erklärung dazu ab. Damit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Schaden von rund 300.000 Euro
Die finanziellen Folgen des Brandes sind erheblich: Rund 200.000 Euro Schaden entfallen auf die Bundesimmobiliengesellschaft, weitere 92.400 Euro auf die Bildungsdirektion Salzburg. Ob und in welcher Höhe die Jugendlichen für die entstandenen Kosten aufkommen müssen, ist noch offen. Die Geschädigten beziehungsweise ihre Versicherungen könnten die Beträge zivilrechtlich geltend machen.
Der Brand hatte auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Während die schriftliche Zentralmatura wie geplant im Gebäude stattfinden konnte, mussten die übrigen Klassen zehn Tage lang auf Onlineunterricht ausweichen.