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SOZIALVERSICHERUNG

Krankenkassenreform: Diese 4 Dinge ändern sich für Patienten

Krankenkassenreform: Diese 4 Dinge ändern sich für Patienten
Bundeskanzler Sebastian Kurz (m.), Vizekanzler Heinz-Christian Strache (2.v.r.), Bundesministerin Beate Hartinger-Klein (r.), Nationalratsabgeordneter August Wöginger (2.v.l.) und Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal (l.) bei der Pressekonferenz zur Reform der Sozialversicherungen (FOTO: BKA/Dragan Tatic)
2 Min. Lesezeit |

Am Dienstag präsentierten Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache die Reform der Sozialversicherungsträger und betonten, dass es sich hierbei um keine Gesundheitsreform, sondern eine „Struktur- und Verwaltungsreform“ handle.

Hierbei handelt es sich jedoch noch um kein fertiges Gesetz, sondern vielmehr eine Zusammenfassung der Einigung zwischen den Vertretern der türkis-blauen Regierung. Bis Herbst soll das Gesetz ausgearbeitet werden.

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Die derzeit 21 Sozialversicherungen sollen auf maximal fünf reduziert, sowie die neun Gebietskrankenkassen für Arbeitnehmer und Pensionisten in eine „Österreichische Gesundheitskasse“ fusioniert werden. Dies bedeutet, dass es zu Einsparungen durch das Neuorganisieren des bisher ziemlich komplizierten und unübersichtlichen Systems kommen wird.

https://www.kosmo.at/was-bringen-private-krankenversicherungen/

Auf der anderen Seite bleiben mit dieser Reform noch einige Punkte offen, die sich direkter auf den Endverbraucher, d.h. die Patienten bei Spitals- und Arztbesuchen auswirken werden. Nichtsdestotrotz gibt es bereits einige Dinge, die sich für Patienten in näherer Zukunft ändern werden.

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Änderungen im Überblick
Das Ziel der Regierung ist es, eine Zwei-Klassen-Medizin zu bekämpfen, weshalb die, durch die Umstrukturierung eingesparte Geldsumme, im Gesundheitssystem wiederzufinden sein soll. Auch wenn sich bis Herbst noch einige Details ändern können, so gibt es bereits klare Eckpunkte, die mit großer Wahrscheinlichkeit auch so implementiert werden.

• Für alle Versicherten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gelten gleiche Leistungen
• Nicht harmonisiert werden Leistungen der ÖGK mit der Sozialversicherung für Selbstständige bzw. öffentlich Bedienstete – unterschiedliche Selbstbehalte bleiben bestehen
• Regierung plant Erhöhung der Anzahl an Kassenärzten
• Keine Mehrfachversicherung wegen Zusatzeinkünften aus selbstständiger Arbeit bei Unselbstständigen

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KO KOSMO-Redaktion
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