Die Anonymität des Netzes birgt Risiken. Gefälschte Kommentare, sogenannte Fake-Bewertungen, können das Vertrauen der Konsumenten und den Ruf eines Unternehmens erheblich schädigen. In Italien und Österreich wird nun über eine Klarnamenpflicht diskutiert, um dieses Problem zu bekämpfen.
Die Anonymität im Internet ermöglicht es, dass Bewertungen nicht immer von echten Kunden stammen. Kritiker sehen darin eine Zweckentfremdung der Bewertungsplattformen. In Italien wurde bereits eine Neuregelung angekündigt. Auch in Österreich ist man sich der Problematik bewusst. „Vermehrte online Fake-Bewertungen schaden Plattformen, Konsumentenschutz und Betrieben“, so die Staatssekretäre für Tourismus bzw. Digitales, Susanne Kraus-Winkler und Florian Tursky (beide ÖVP).
Negativbewertungen von Konkurrenzbetrieben
„Die aktuellen Diskussionen in Italien und Österreich bestätigen, dass Bewertungsplattformen immer häufiger zweckentfremdet werden, um absichtlich unwahre Behauptungen anonym zu verbreiten“, so Kraus-Winkler. „Gängige Beispiele sind gezielte Negativbewertungen von Konkurrenzbetrieben, gekaufte Likes oder irreführende Erfahrungsberichte von Scheinkundinnen und -kunden.“
Klarnamenpflicht
Um diesen „Fehlentwicklungen“ entgegenzuwirken, wird eine Klarnamenpflicht ins Spiel gebracht. Diese würde es ermöglichen, die Urheber von Fake-Bewertungen zu identifizieren und rechtliche Schritte einzuleiten. „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und was offline gilt, muss auch online gelten“, so Tursky.
Fake-Bewertungen erkennen
Doch wie erkennt man Fake-Bewertungen? Hinweise können sein, wenn für ein Konkurrenzprodukt geworben wird, oder wenn es innerhalb kürzester Zeit, egal ob positiv oder negativ, zu einer ungewöhnlichen Anhäufung von Bewertungen kommt. Auch wenn ein Restaurant erst kürzlich eröffnet hat, aber schon unzählige Male bewertet wurde, könnte das ein Indiz sein.
Trotz der Probleme mit Fake-Bewertungen sind Online-Bewertungsplattformen für den Tourismus unverzichtbar. Sie steigern die Bekanntheit von Betrieben und stärken den Qualitätswettbewerb. „Das gelte auch für harte Kritiken, solange diese „ehrlich und konstruktiv“ ausfielen“, so Kraus-Winkler.
Die Klarnamenpflicht ist dabei kein Verbot von Meinungen oder Pseudonymen. Vielmehr geht es darum, dass Behörden bei rechtswidrigen Aussagen rasch einschreiten können und absichtlich unwahre Behauptungen wie Wettbewerbsverzerrungen durch Bots erschwert werden.
