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Mobilfunk

A1, Magenta und Drei müssen jährliche Servicepauschale zurückzahlen

A1, Magenta und Drei müssen jährliche Servicepauschale zurückzahlen
(FOTO: APA/Krisztian Juhasz/Magenta Telekom Pressebilder/Hutchison Drei Austria/Georg Krewenka)
2 Min. Lesezeit |

Die etablierten Mobilfunkanbieter A1, Magenta und Drei haben österreichische Mobilfunkkunden eine Niederlage erlangt. Durch die erfolgreiche Klagen gegen die jährlich erhobenen Servicepauschalen erhalten Betroffene nun Geld zurück. Das Urteil ist bereits rechtskräftig verankert, während in anderen Fällen noch die Frist für mögliche Berufungen tickt.

Proaktive Rückzahlungen verhindern weitere Urteile

Um möglichen Urteilen präventiv zu begegnen, haben die Mobilfunkbetreiber in über 250 Fällen bereits die umstrittenen Servicepauschalen an ihre Kunden zurückerstattet. Diese Information teilte der Wiener Anwalt Matthias Strohmayer, der als Vertrauensanwalt für den Verein für Konsumenteninformation agiert und mehr als 1.000 solcher Fälle betreut, mit. Die Bereitschaft zur Rückzahlung zeigt, dass die Mobilfunkunternehmen die Rechtslage ernst nehmen und möglicherweise eine langwierige juristische Auseinandersetzung vermeiden möchten.

Initiativen der Verbraucherschützer

Nicht nur einzelne Konsumenten, sondern auch die Arbeiterkammer hat sich in die Debatte eingeschaltet. Mit einer Verbandsklage gegen die Servicepauschalen im Januar dieses Jahres verstärkte sie den Druck auf die Mobilfunkanbieter. Die Entscheidungen in diesem Zusammenhang stehen noch aus und könnten weitere Konsequenzen für die Praxis der Gebührenerhebung haben.

Hintergrund der Servicepauschalen

Die Servicepauschale, eine jährlich fällige Gebühr, wurde 2011 von den meisten Mobilfunkbetreibern eingeführt. Die Legitimität solcher Gebühren geriet ins Wanken, nachdem der Oberste Gerichtshof vor ungefähr eineinhalb Jahren eine vergleichbare Gebühr bei Fitnesscentern kassiert hatte. Diese Entscheidung belebte die Diskussion um die Zulässigkeit der Servicepauschalen im Mobilfunkbereich neu und führte zu den aktuellen rechtlichen Auseinandersetzungen.

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KO KOSMO-Redaktion
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