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Auswirkungen

Änderungen bei der kalten Progression: Weniger Netto ab 2026!

Änderungen bei der kalten Progression: Weniger Netto ab 2026!
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Österreichs Regierung plant Änderungen bei der kalten Progression. Ab 2025 drohen durch höhere Sozialversicherungsbeiträge spürbare Gehaltseinbußen.

Die österreichische Bundesregierung plant, im Zuge der Budgetsanierung die Maßnahmen zur Abschaffung der kalten Progression einzuschränken. Diese Anpassungen werden sich ab dem kommenden Jahr spürbar auf die Einkommen und Gehälter der Bevölkerung auswirken. Besonders betroffen sind Personen mit einem Monatsbruttoeinkommen ab 6.300 Euro, deren Gehalt sich im Vergleich zu 2024 nicht erhöht hat. Trotz der Abschaffung der kalten Progression werden viele Österreicher ab Januar 2025 ein geringeres Nettogehalt erhalten. Der Grund dafür liegt in der hohen Aufwertungszahl von 1,063, die zu einem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge führt.

⇢ Schleichende Erhöhung: Kalte Progression kehrt zurück – Steuerzahler zahlen 360 Millionen Euro mehr

Neue Beitragsgrundlagen

Ab Jänner 2025 gelten neue Höchstbeitragsgrundlagen: monatlich 6.450 Euro und jährlich 90.300 Euro. Für Sonderzahlungen wurde die jährliche Höchstbeitragsgrundlage auf 12.900 Euro angehoben. Zuvor wurde bei der Abschaffung der kalten Progression zwei Drittel der Entlastung automatisch auf alle Einkommensstufen angewendet, während ein Drittel flexibel vergeben werden konnte. Dieses flexible Drittel soll künftig entfallen, was die steuerliche Entlastung ab 2026 für alle Österreicher reduziert.

Berechnungen der Agenda Austria zeigen, dass die teilweise Wiedereinführung der kalten Progression die Arbeitnehmer bis zu 360 Millionen Euro pro Jahr kosten könnte. Bei einem Medianeinkommen von 2.560 Euro Monatsbrutto bedeutet dies einen Nettoverlust von etwa 47 Euro pro Jahr.

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KO KOSMO-Redaktion
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