Seit dem 1. Juli benötigt jeder, der seine Wohnung länger als 90 Tage pro Jahr an Touristen vermieten möchte, eine Genehmigung für die gesamte Stadt.

Wien und Barcelona vereint derzeit ein gemeinsames Anliegen: den Kampf gegen Kurzzeitvermietungen. Während Barcelona die Genehmigungspflicht für die rund 10.000 Wohnungen aufhebt, die über Plattformen wie Airbnb vermietet werden, hat Wien noch nicht dieselbe Regelung eingeführt. In Wien werden derzeit erst Genehmigungen eingeführt.
Bislang gab es in Wien nur eine Einschränkung: Seit 2018 ist die gewerbliche Vermietung von Wohnungen in als Wohnzonen ausgewiesenen Gebieten untersagt. Ausnahmen sind nur in bestimmten Fällen erlaubt, wie etwa wenn der Vermieter selbst auf Urlaub ist. Für Wohnungen außerhalb dieser Wohnzonen galten bisher keine speziellen Regeln.
Landstraße als Top-Antragssteller
Bislang galt diese Regelung nicht. Seit dem 1. Juli ist jedoch in ganz Wien eine Genehmigung erforderlich, wenn man seine Wohnung mehr als 90 Tage im Jahr an Touristen vermieten möchte. Diese neue Vorschrift zielt darauf ab, zu verhindern, dass Wohnraum dauerhaft vom Markt genommen wird.
„Hier geht es um eine echte Mobilisierung von leer stehenden Wohnungen, die ausschließlich dazu verwendet werden, an Touristen untervermietet zu werden“, so Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ).
Das bedeutet, dass die Vermieter der bisherigen Wohnungen nun eine Genehmigung beantragen müssen, die für fünf Jahre gültig ist. Bis Ende Mai wurden bereits 313 Anträge gestellt, berichtet die MA 37 (Baupolizei). Die meisten Anträge kamen aus dem Bezirk Landstraße, gefolgt von Favoriten und Rudolfsheim-Fünfhaus.
„In einem Antrag sind oft mehrere Wohnungen in einem Haus enthalten, sodass sicher über 1.000 Wohnungen erfasst sind“, heißt es bei der MA 37 weiter.
Alle müssen zustimmen
Allgemeine Zustimmungserklärungen im Kaufvertrag werden grundsätzlich für einen Antrag akzeptiert. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vertrag klar angibt, welche Wohnungen im Gebäude zur Kurzzeitvermietung freigegeben sind und welche nicht, erläutert die MA 37 auf Nachfrage.
Fehlt eine solche Regelung im Vertrag, muss erneut die Zustimmung aller Grundstückseigentümer eingeholt werden, wie zuerst der Standard berichtete. Seit der Bauordnungsnovelle von 2023 darf nur noch maximal die Hälfte eines Wohnhauses an Touristen vermietet werden.
Die Einhaltung der neuen Vorschriften wird künftig von einer speziellen Abteilung innerhalb der MA 37 überwacht. Weitere Einzelheiten hierzu sollen in Kürze veröffentlicht werden.
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Nicht nur für Vermieter, sondern auch für Wien Tourismus ist die neue Bauordnungsnovelle von Bedeutung. Es wird erwartet, dass die strengeren Regeln durch die Entlastung des Wohnungsmarktes dazu beitragen, die Akzeptanz des Tourismus in der Wiener Bevölkerung weiter zu erhöhen.
Wie sich die Einschränkungen für Kurzzeit-Mietwohnungen konkret auswirken werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. „Die Auswirkungen werden sich erst in den kommenden Monaten zeigen“, so Wien Tourismus. Es sei jedoch sichergestellt, dass genügend Hotels bereitstehen, um den Gästen alternative Übernachtungsmöglichkeiten zu bieten.